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OSV-Gerichtssieg für nichtig erklärt

Über dem Schwimm-Verband schwebt nun wieder ein bereits bekanntes Damoklesschwert.

OSV-Gerichtssieg für nichtig erklärt

Rückschlag für den heimischen Schwimm-Verband (OSV):

Der OGH erklärt ein zweitinstanzliches Urteil für nichtig, womit das Verfahren rund um die 125.000 Euro Schadensersatzforderung des zu unrecht ausgeschlossenen Salzburger Klubs SC Delphin an die erste Instanz zurückgeleitet wird.

Der Urteilsspruch folgt damit einer außerordentlichen Revision. In der Begründung ist von einer Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens die Rede. Dieses war der 1. Prozess-Gewinn des OSV in der Salzburg-Causa gewesen.

Zuvor hatte man das Verfahren über den Ausschluss (über drei Instanzen) sowie die erste Instanz des Schadenersatz-Verfahrens verloren.

Lebensbedrohliche Forderung

Wie brisant die Sache für den OSV ist, belegt die Tatsache, dass der nunmehrige Verbands-Präsident Arno Pajek vor einem Jahr die Forderung über 125.000 Euro als lebensbedrohlich einstufte.

Thomas Krankl, Anwalt des SC Delphin, geht zudem davon aus, dass das Konkursverfahren gegen den Salzburger Schwimm-Verein nun eingestellt wird.



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