Zu der Geldstrafe verurteilt wurde der als TV-Experte arbeitende Lehmann - der gegen das Ersturteil Einspruch erhoben hatte - schließlich wegen Beihilfe zur Unfallflucht.
Lehmann war im vergangenen Herbst als Beifahrer in der Münchner Innenstadt in einen Auffahrunfall verwickelt worden und hatte sich geweigert, dass der Zusammenstoß von der Polizei aufgenommen wird.
Thomas Müller in der Formkrise: