In dem Kaufvertrag verpflichtete er sich laut "TT", dort keinen Freizeitwohnsitz zu errichten. Und der Fußballer nahm "weiters zur Kenntnis, dass er im Streitfall diesbezüglich beweispflichtig ist". Dieser Fall sei jetzt eingetreten.
Alaba muss dort nicht wohnen - ein Mieter schon
Alaba muss in der Unterländer Gemeinde nicht ständig wohnen, er kann das Penthouse auch vermieten. Doch dann muss zumindest der Mieter seinen ständigen Wohnsitz in Kirchberg anmelden. Laut Bürgermeister Berger hat der Fußballer in der Gemeinde keinen Wohnsitz angemeldet, sondern ein Familienmitglied.
Die nunmehrigen Erhebungen gehen laut dem Bericht auf eine Anzeige aus dem Vorjahr zurück. Damals war es im Bezirk wegen der verschärften Vorgangsweise in Sachen Freizeitwohnsitzen zu dutzenden Anzeigen gekommen - so auch in Kirchberg. Die Gemeinde wurde damals damit konfrontiert, dass in besagter Wohnanlage vorwiegend Nicht-Tiroler Immobilien erworben hätten.
In Tiroler Gemeinden, in denen bereits acht Prozent aller Immobilien als Ferienwohnsitze gewidmet sind, dürfen solche nicht mehr genehmigt werden. 16.200 erlaubte Freizeitwohnsitze gibt es im Land, rund 10.000 werden illegal genützt. In Kirchberg ist die Freizeitwohnsitzquote mit 21 Prozent schon längst ausgeschöpft.