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Das ÖFB-Rechtsgutachten: Die Details

Auf dieser Grundlage wurden die Beschlüsse gefasst:

Das ÖFB-Rechtsgutachten: Die Details

Die Beschlüsse des ÖFB-Präsidiums (Hier Nachlesen >>>) bezüglich des Abbruchs fast aller österreichischer Fußball-Bewerbe stützen sich auf ein Rechtsgutachten.

Die wichtigsten Punkte aus der Zusammenfassung des 63-seitigen Rechtsgutachtens, das der Österreichische Fußball-Bund (ÖFB) bei der Johannes Kepler Universität Linz in Auftrag gegeben hat.

Zur Erklärung: ÖFBL steht für Österreichische Fußball-Bundesliga und ÖFBMR für ÖFB-Meisterschaftsregeln.

(Artikel wird unter dem Video fortgesetzt)

- Für Cupbewerbe, in denen das Finalspiel oder auch bereits vorangehende Cup-Runden nicht durchgeführt werden, ist evident, dass es zumindest ohne eine Entscheidung des Präsidiums des ÖFB bzw. jenes Verbandes, an den die Kompetenz delegiert wurde, keinen Cupsieger geben kann.

- Auch in den Meisterschaftsbewerben sind die aktuell vorliegenden Tabellen nicht automatisch einer Endtabelle für den Bewerb gleichzusetzen.

- Eine Kompetenzdelegation an die ÖFBL und an die Landesverbände wird dann zulässig sein, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Dies könnte insbesondere für Detailregelungen zu einem grundsätzlich vom Präsidium des ÖFB gefassten Beschluss der Fall sein. Eine Ermächtigung an die einzelnen Verbände könnte auch die Frage umfassen, ob der Spielbetrieb selbst dann aufgenommen werden soll, wenn lediglich "Geisterspiele" möglich wären (was für die einzelnen Ligen bzw. Bewerbe - auch innerhalb der ÖFBL - gegebenenfalls unterschiedlich zu beurteilen wäre). Dasselbe gilt für die Frage, bis wann (etwa auch über den 30. Juni 2020 hinaus) der Spielbetrieb fortgesetzt werden soll.

- Die Entscheidung über einen Abbruch oder eine weitere Durchführung der Meisterschaftsbewerbe (einschließlich der Frage, bis zu welchem Zeitpunkt noch Spiele durchgeführt werden dürfen) hat das Präsidium des ÖFB zu treffen. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten für einzelne Bewerbe (konkret für jene der ÖFBL oder auch nur für die höchste Spielklasse) kommt auch eine Kompetenzdelegation - im zuvor erwähnten Fall an die ÖFBL - in Betracht.

- Wenn die Meisterschaft in einzelnen Ligen abgebrochen wird oder sonst die vorgesehenen Spiele nicht durchgeführt werden, dann wird die betreffende Meisterschaft nicht zu werten sein. Es gibt dann auch keinen Meister und keine Auf- und Absteiger.

- Dies gilt auch für die höchste Spielklasse der ÖFBL und für die drei Regionalligen in den Landesverbänden Salzburg, Tirol und Vorarlberg, obwohl in diesen Ligen zum nunmehrigen Stand ein kompletter Grunddurchgang bzw. Herbstdurchgang (mit je zwei Spielen jedes Vereins gegen jeden anderen) gespielt wurde und damit anders als in anderen Ligen das Mindesterfordernis für einen Meisterschaftsbewerb gemäß den ÖFBMR erfüllt ist, weil nach dem vorgesehenen Programm noch ein Finaldurchgang bzw. ein Frühjahrsdurchgang gespielt werden hätten müssen.

- Allerdings könnten in diesen besonders liegenden Fällen doch auch valide Argumente für eine Wertung der Meisterschaft und die Vergabe des Meistertitels an den nach dem Grunddurchgang bzw. nach dem Herbstdurchgang am ersten Tabellenplatz stehenden Verein sprechen. Nach der Einschätzung des Gutachters überwiegt aber dennoch der gegen eine Wertung sprechende Gesichtspunkt, dass der vorgesehene Spielplan nicht absolviert wurde.

- Selbst wenn man sich doch in diesen Ausnahmefällen für eine Wertung und für die Vergabe eines Meistertitels entschließen würde, wäre es dennoch nicht möglich, einen Abstieg des derzeit auf dem letzten Tabellenplatz stehenden Vereins in der höchsten Spielklasse der ÖFBL (...) vorzusehen. Und ebensowenig würde der Tabellenerste der zweithöchsten Spielklasse der ÖFBL in die höchste Spielklasse (...) aufsteigen.

- Auch im Falle einer Nichtwertung der Meisterschaft in der höchsten Spielklasse der ÖFBL werden die europäischen Startplätze auf der Basis der aktuell vorliegenden Tabellen (Abschlusstabelle des Grunddurchgangs bzw. daraus abgeleitete Anfangstabellen des Finaldurchgangs) zu vergeben sein. Da dann, wenn keine Spiele des Finaldurchgangs mehr durchgeführt werden können, auch der Zweck des Europa League-Play-off entfällt, wäre auf dieses zu verzichten und es werden die europäischen Startplätze anhand der Reihung in der Abschlusstabelle des Grunddurchgangs zu vergeben sein.

- Das Präsidium des ÖFB wird auch darüber zu entscheiden haben, wie es mit einem zu dem Zeitpunkt, zu dem die Nennung gegenüber der UEFA zu erfolgen hat, noch nicht ausgespielten Finale des ÖFB-Cups umgehen will. Dabei könnte es sich anbieten, dass der ÖFB den für den Sieger des ÖFB-Cups bestimmten Platz an die ÖFBL freigibt, sodass sich alle europäischen Startplätze aus der Abschlusstabelle des Grunddurchgangs in der höchsten Spieklasse der ÖFBL ableiten würden.

- Die ÖFBL könnte auch beim ÖFB gemäß § 10 Abs 4 ÖFBMR einen Antrag auf eine Änderung des Spielmodus für die höchste Spielklasse der ÖFBL stellen. Das Präsidium des ÖFB entscheidet darüber mit einer Zweidrittelmehrheit. Auf diese Weise könnten dann, wenn zumindest noch eine geringere Anzahl an Spielen durchgeführt werden kann, eine Wertung der Meisterschaft erreicht und ein Meister gekürt werden.

Hier geht's zum gesamten Rechtsgutachten >>>

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