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Neue Vertragsregeln: Englische Transfer-Offensiven vorbei?

Das neue Reglement hat besonders bei einem Top-Klub eine folgenreiche Auswirkung - der FC Chelsea muss seine Transferpolitik nun wohl adaptieren.

Neue Vertragsregeln: Englische Transfer-Offensiven vorbei? Foto: © getty

Alle 20 Vereine der englischen Premier League haben am Dienstag auf einer Aktionärsversammlung eine Abstimmung über den Zeitraum der Abschreibung von Transfersummen für Spieler abgehalten.

Einem Bericht von "The Athletic" zufolge hat die Mehrheit der Klubs dafür gestimmt, jene Zeitspanne auf fünf Jahre zu begrenzen, unabhängig davon, wie lange der Vertrag eines Spielers gültig ist.

Diese Regeländerung wird jedoch nicht rückwirkend für bereits getätigte Transfers und unterzeichnete Verträge gelten. Bis dato konnten die Vereine die Kosten eines Transfers über die gesamte Vertragslaufzeit abschreiben, also buchhalterisch verteilen.

Chelseas Vertragstaktik hat ein Ende

Besonders der FC Chelsea machte in der jüngeren Vergangenheit vom alten Regelwerk Gebrauch. Klubboss Todd Boehly konnte mit diesem Schachzug in kürzester Zeit zahlreiche Spieler verpflichten, ohne mit den Regeln der "Financial Sustainability" (finanzielle Nachhaltigkeit, früher "Financial Fairplay") in Kolission zu geraten.

So unterschrieben etwa ehemalige Neuzugänge wie zum Beispiel Enzo Fernandez oder Mikhaylo Mudryk für die Fußballbranche ungewöhnlich lange Verträge bei den "Blues". Die Arbeitspapiere ebenjener Profis sind ganze acht Jahre bis 2031 datiert. Somit war es dem englischen Top-Klub möglich, die hohen Ablösesummen in der Bilanz auf acht Jahre zu verteilen.

Weitere Transferoffensiven ohne zeitgleicher Spielerverkäufe werden durch das neue Reglement für Chelsea und andere Teams der Premier League nun aber kaum mehr möglich.

Die UEFA, die ein anderes Finanzreglement als die Premier League hat, hat dieses Schlupfloch bereits im vergangenen Sommer geschlossen. Sie legte eine Fünf-Jahres-Grenze für die Amortisierung von Ablösesummen fest, unabhängig von der Vertragsdauer, die allerdings auch nicht rückwirkend gilt.

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