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Doch nicht zu laut: Freiburg darf abends spielen

Gericht gesteht Fehler ein - Freiburg darf doch bei Flutlicht spielen:

Doch nicht zu laut: Freiburg darf abends spielen Foto: © GEPA

Wende im Lärmpegel-Streit! Das Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg gesteht einen Fehler ein, wodurch der SC Freiburg seine Spiele allen Anschein nach nun doch in der kommenden Saison im neuen Stadion ausführen darf, wie der „kicker“ berichtet.

Aber von vorne: In Freiburg hat man zurzeit allen Grund zur Freude: als Tabellen-Sechster der deutschen Bundesliga mit nur zwei Punkten Abstand auf Rang eins legten die Breisgauer einen mehr als souveränen Start hin. Unter den Fans wurden sogar Stimmen laut, man wolle in der kommenden Saison einen der internationalen Plätze erreichen.

1. Urteil: Keine Spiele nach 20 Uhr

Abgeneigt scheint die Klub-Führung davon auch nicht zu sein, sonst hätte sie dem Bau eines neuen Stadions wohl kaum zugestimmt. In der Euphorie schien es zunächst aber so, als wäre dabei nicht alles durchdacht gewesen:

Laut des ersten Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs hätten die Freiburger ihre Spiele aus Lärmschutzgründen in dem neuen Stadion nicht nach 20 Uhr austragen dürfen. Auch am Sonntag zwischen 13 und 15 Uhr hätte der Ball ruhen müssen.

Dies hätte Auswirkungen auf vier Anstoßzeiten in der deutschen Bundesliga gehabt: Freitag 20:30 Uhr, Samstag 18:30 Uhr, Sonntag 13:30 Uhr und Montag 20:30 Uhr. Internationale Spiele, die grundsätzlich abends ausgetragen werden, wären von vornherein nicht möglich gewesen. Bei einem Abstieg in die Zweitklassigkeit wären alle Spiele am Freitag, Sonntag oder Montag nicht erlaubt gewesen.

Anrainer beschwerten sich

Ausgelöst wurde der Beschluss durch Anrainer in der Nähe des neuen Stadions, die sich bei der Stadt Freiburg beschwerten. Sie würden sich durch den Lärm während der Bundesliga-Spiele belästigt fühlen. Die Stadt Freiburg lehnte die Beschwerde ab. Das Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg fällte das Urteil jedoch. 

Für den SC Freiburg kam die Entscheidung "mehr als überraschend", wie der Verein nach dem ersten Urteil verlauten ließ. Man wollte aber zunächst die Urteilsbegründung abwarten bevor weitere Schritte eingeleitet werden.

Doch dann die Wende: Das Gericht schien den Beschluss auf Basis überholter Lärmgrenzenwerte gefällt zu haben. Demnach hätte man sich an Werten der Sportanlagenlärmschutzverordnung gehalten, die bis zum Jahr 2017 gültig waren. Bei den aktuellen Werten wären Abendspiele und Partien am Sonntagnachmittag jedoch erlaubt.

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