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Zwölf Bayern: Freiburg blitzt mit Einspruch ab

Das 4:1 der Bayern hat trotz Wechselfehler Bestand. Die Begründung:

Zwölf Bayern: Freiburg blitzt mit Einspruch ab Foto: © getty

Das 4:1 des FC Bayern beim SC Freiburg am 28. Spieltag der deutschen Bundesliga hat Bestand. Das DFB-Sportgericht weist den Einspruch der Verlierer ab.

In der Schlussphase der Partie standen für 17 Sekunden zwölf Spieler des Rekordmeisters am Platz. Zuvor wurde bei der Auswechslung von Kingsley Coman die falsche Rückennummer durch Münchens Teammanagerin angezeigt. Der Franzose fühlte sich wohl nicht angesprochen und ging nicht vom Platz.

In dieser Phase kam es zu keinen spielentscheidenden Szenen.

Das Sportgericht sieht aber kein Fehlverhalten des Teams, sondern des Schiedsrichters, der diesen Umstand nicht bemerkt habe. Bei den Unparteiischen liegt die Pflicht, die Spieleranzahl bei Wechselvorgängen zu überprüfen.

Kein Vergleich mit Wolfsburg-Vorfall

"Der allenfalls geringfügige, hinter dem Fehlverhalten der Schiedsrichter zurücktretende Verschuldungsbeitrag der Bayern reicht auch unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit nicht aus, um die gravierende Rechtsfolge einer Spielumwertung zu rechtfertigen", heißt es in der Urteilsbegründung.

Der vorliegende Fall sei laut der Begründung des DFB-Gerichts auch nicht vergleichbar mit dem Wechselfehler des VfL Wolfsburg, der im DFB-Pokal bei Preußen Münster unerlaubt einen sechsten Auswechselspieler in die Partie gebracht hatte. Wolfsburg war danach der Sieg aberkannt worden.

In der Tabelle liegen die Bayern somit nun weiter neun Punkte vor Verfolger Borussia Dortmund an der Spitze.

Freiburg hat die Möglichkeit, erneut Einspruch gegen diese Entscheidung einzulegen.


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