Stöger: "Bin ein Verfechter des Videobeweises"
Der Protest des 1. FC Köln nach der 0:5-Pleite gegen Borussia Dortmund sorgt für viele Diskussionen.
Nach Köln-Manager Jörg Schmadtke äußert sich auch Trainer Peter Stöger zum umstrittenen Tor zum 2:0 und die Handhabung des Videobeweises. "Es wurde Foulspiel gepfiffen und dann war der Ball im Tor. Nach dem Pfiff ist die Situation beendet, deshalb denke ich, dass das falsch war", so die Meinung des Wieners.
"Ich bin Verfechter des Videobeweises, aber es ist eine eigenartige Situation gewesen. Ich meine, dass sie falsch interpretiert wurde. Wenn man den Videobeweis haben will, dann sollte man sich an die Dinge halten, die im Vorfeld kommuniziert wurden. Ich bin der Meinung, dass das in diesem Fall nicht passiert ist und deshalb sollte man die Situation zumindest nochmal durchdiskutieren", sagt Stöger.
Schlechte Verlierer? Stöger bleibt ruhig
Der Trainer fordert eine Adaptierung des Videobeweises ein: „Wenn man will, dass der Videobeweis funktioniert, dann sollte man ein paar Dinge schon ganz klar festlegen: Wann man eingreift, wann man nicht eingreift, wann es zu spät ist. Das würde der ganzen Sache sehr dienlich sein.“
Auf die Aussagen von BVB-Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke, wonach Köln ein schlechter Verlierer sei, will Stöger nicht eingehen. "Wenn er das so sieht, ist das ok. Ich lasse ihm seine Meinung", gibt er sich diplomatisch.
0:5-Debakel für den 1. FC Köln bei Borussia Dortmund
Zum Seitenanfang » COMMENT_COUNT KommentareDie Kommentare der User geben nicht notwendigerweise die Meinung der LAOLA1-Redaktion wieder. LAOLA1 behält sich vor, ohne Angabe von Gründen Kommentare zu löschen, insbesondere wenn diese straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen von LAOLA1 zuwiderlaufen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang insbesondere auf unsere Nutzungsbedingungen. Der User kann in solchen Fällen auch keinerlei Ansprüche geltend machen. Weiters behält sich die Sportradar Media Services GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.