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Ottakring-Böllerwerfer verurteilt

Ein 18-Jähriger verletzte mit seinem Wurf drei junge Frauen massiv.

Ottakring-Böllerwerfer verurteilt Foto: © getty

Jener 18-Jährige, der im Juli 2018 in Wien-Ottakring mit einem Böllerwurf beim WM-Viertelfinalsieg der kroatischen Nationalmannschaft drei Frauen teils schwer verletzte, wird am Freitag am Wiener Straflandesgericht zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. 

Der damals 17-Jährige warf im Rahmen eines Public Viewings einen gezündeten Böller in die Menschenmenge. Dabei verloren zwei Frauen durch Risse im Trommelfell zum Teil ihr Gehör, eine dritte hatte ebenfalls einen Trommelfellriss sowie nun durch Verletzungen der Horn- und Netzhaut ein mäßig eingeschränktes Gesichtsfeld. Zwei Opfer fielen damals in Ohnmacht.

Der Beschuldigte gab an, dass er den Böller nicht in die Menschenmenge werfen wollte.

"Ich hätte nie gedacht, dass das kleine Ding so heftig sein wird", sagte der 18-Jährige zur Schöffensenatsvorsitzenden Alexandra Skrdla. "Ich habe nicht gedacht, etwas Böses zu tun. Ich habe nicht gedacht, dass ich jemanden verletze." Auf einem von der Polizei aufgenommenen Video ist allerdings zu sehen, wie der junge Mann den Böller aufhebt, zündet und ihn mit weit ausgestrecktem Arm über die Straße auf die Leute, die vor einem Lokal stehen, schießt.

Verdächtiger stellte sich

Als die Ermittler einen Monat nach dem Vorfall mit Fahndungsfotos nach dem 18-Jährigen suchten und sein Bild in die Zeitung brachten, stellte er sich der Exekutive. "Ich habe Panik bekommen. Ich habe mich wirklich schlecht gefühlt. Ich hatte Angst, dass das wirklich ich war", sagte er, nachdem er hörte, dass Menschen schwer verletzt wurden. "Jemand verletzt zu haben, darauf bin ich in keinem Fall stolz."

Auf die Frage der Richterin, ob er es für möglich gehalten habe, jemanden durch den Böllerwurf zu verletzen, sagte der Beschuldigte: "Ich habe ehrlich gesagt nicht daran gedacht" und führte sein Verhalten auch auf eine leichte Alkoholisierung zurück. "Es war eine coole Stimmung" in der Ottakringer Straße, meinte er.

Das Urteil wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen in zwei Fälle sowie schwere Körperverletzung ist nicht rechtskräftig. Mildernd wurde der bisherige Lebenswandel des 18-Jährigen, der gerade Vater wurde, das Tatsachengeständnis sowie die teilweise Wiedergutmachung angerechnet. Erschwerend waren u.a. das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen. Der junge Mann wurde im Zuge des Verfahrens auch eine Sachbeschädigung angelastet, weil er im Bezirk Landstraße eine Hausmauer beschmiert hatte.

Den jungen Frauen wurden 8.890 Euro bzw. 2.300 Euro Schmerzengeld zugesprochen. Das dritte Opfer schloss sich dem Verfahren nicht als Privatbeteiligte an, da sie sich mit dem jungen Mann bereits außergerichtlich geeinigt hatte.

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