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Sturm-Becherwerfer hatte Stadionverbot

Der Becherwerfer des Sturm-Spiels hatte eigentlich Stadionverbot.

Sturm-Becherwerfer hatte Stadionverbot Foto: © GEPA

Die Causa jenes Mannes, der beim Quali-Spiel für die Europa League zwischen dem SK Sturm und Larnaca den Schiedsrichter-Assistenten mit einem vollen Becher am Kopf getroffen und dabei verletzt hat, gewinnt zusätzliche Brisanz.

Wie die "Krone" berichtet, hatte der 34-Jährige erst gar nicht ins Stadion gelangen dürfen.

Der Steirer hatte bei einem Heimspiel von RB Salzburg einen Knallkörper geworfen und war daraufhin mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt worden.

Laut "Krone" hat die Grazer Staatsanwaltschaft, die gegen den Becherwerfer Anklage wegen Körperverletzung eingebracht hat, den Fall an das Bezirksgericht Hermagor abgetreten. Dort muss sich der Mann nämlich angeblich schon wegen eines Diebstahls (es gilt die Unschuldsvermutung) verantworten. Die beiden Fälle sollen nun gemeinsam verhandelt werden.


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