Besonders intelligent: Der verurteilte Straftäter war wieder mit seinem auffälligen, rosafarbenen Polo-Oberteil bekleidet, welches bei der Identifizierung sicher geholfen hat.
Hütter bedauert den Vorfall, namentliche Erfassung würde aber nur bei Dauerkarten-Inhabern stattfinden. Da der Erwerb von Tageskarten auf viele Arten und anonym möglich ist, sei eine lückenlose Identifizierung aller Stadionbesucher nur schwer möglich. Eine Weitergabe von Daten und Bildern ist nur bei einem gerichtlich verordneten Stadionverbot zulässig.
Ganze Liste an Vergehen
Der Steirer verletzte mit seinem Becherwurf einen Linienrichter am Kopf und wurde in weiterer Folge zu drei Monaten Haft verurteilt. Die Strafe bezieht sich auch auf einen Diebstahl von Alpin-Skiern, die er mit einer Komplizin im vergangenen Jahr in Nassfeld entwendet haben soll.
Das österreichweite Stadionverbot gegen den Mann war eigentlich schon vor dem Becherwurf aufrecht und wurde wegen eines Vorfalls mit einem Knallkörper im Salzburger Stadion verhängt.
Gegen Sturm wurde von der UEFA eine Strafe von 30.000 Euro und ein Europacup-Geisterspiel verhängt.