Mattersburg drohen Schadensersatzforderungen
Schließlich habe man einen Wechsel Onisiwos ins Ausland im Sommer 2015 verhindert, obwohl es ein Angebot aus England gab, erklärt Dr. Rudolf Novotny, Geschäftsführer der „Vereinigung der Fußballer“ (VdF). Daraus können sich Schadensersatzforderungen ergeben. Die Höhe werde noch festgestellt.
Nach dem Aufstieg der Mattersburger in die Bundesliga, war Onisiwos Vertrag im Sommer 2015 ausgelaufen, Mattersburg zog jedoch die einseitige Option auf Verlängerung, die sich als ungültig herausstellte. Der 24-Jährige blieb also ohne gültigen Vertrag bis zum Winter in Mattersburg.
Nachdem das Arbeits- und Sozialgericht Wien den Arbeitsvertrag zwischen dem SV Mattersburg und Onisiwo mit 30.6.2015 für ungültig erklärt hat, wechselte der zweifache ÖFB-Teamspieler im Jänner 2016 ablösefrei zum deutschen Bundesligisten.
Mattersburg legte daraufhin beim Oberlandesgericht Wien (OLG) Berufung ein. Das OLG bestätigte das Urteil, woraufhin Mattersburg vor den OGH zog und auch dort abblitzte.