Rapid überlegt weitere rechtliche Schritte
"Wir nehmen die Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis. Wir vertreten weiterhin die Meinung, dass die Strafe unverhältnismäßig hoch ausgefallen ist. Vergleichbare Strafen für andere europäische Vereine mit signifikant besseren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind deutlich niedriger. Ebenso halten wir Kollektivstrafen für kein probates Mittel", erklärt Rapids Wirtschaft-Geschäftsführer Christoph Peschek.
Ob die Grün-Weißen gegen die Entscheidung Rechtsmittel ergreifen werden, soll in den nächsten Tagen entschieden werden. Nach Zustellung der schriftlichen Beschlussausfertigung kann Rapid innerhalb von 4 Wochen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), einbringen.
Die Wirksamkeit der unbedingten Sektorensperre beim nächsten Heimspiel wird durch eine etwaige Anrufung des Ständigen Neutralen Schiedsgerichts nicht aufgeschoben.