Zur Erklärung: Gemäß § 23 Abs. 3 der ÖFB-Rechtspflegeordnung werden Sperren nach einer reinen Roten Karte sowie nach einer Anzeige bewerbsübergreifend beim nächsten auszutragenden Pflichtspiel wirksam.
Stellungnahme Wohlfahrt
Austrias Sportdirektor Franz Wohlfahrt nimmt zur Kayode-Sperre auf der FAK-Homepage wie folgt Stellung: "Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis, sind uns aber bewusst, dass es sich hierbei um eine sehr harte Strafe handelt. Mit der Auslegung von Unsportlichkeit kann man zwar leben, dennoch ist klar festzuhalten, dass das Zeigen des Mittelfingers nicht Teil der Jubelgeste war. Wir haben im Gespräch mit dem Spieler die Bestätigung erhalten, dass er weder einen Gegenspieler noch das Publikum beleidigen wollte. Es ist in der Freude passiert. Dass es ungeschickt war, ist keine Frage. Dies mit einer Sperre zu ahnden, ist jedoch mehr als hart."
 
Abschließend hält Wohlfahrt, der nach internen Gesprächen ausschließlich deshalb von einem Protest gegen die Sperre absieht, um die Planung für das Spiel gegen den LASK nicht weiter zu beeinträchtigen, fest: "Wir haben großes Vertrauen in den Strafsenat und gehen davon aus, dass ähnliche Vorfälle künftig auch in dieser Form und Härte geahndet werden."