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"Anti-Doping-Brother is watching you"

ADAMS.

Fünf Buchstaben, die hierzulande seit 2006 das Leben von Leistungssportlern bedeutend beeinflussen. Auch in der Berichterstattung taucht es immer wieder auf, weshalb LAOLA1 das System einmal genauer unter die Lupe nimmt:

Was ist ADAMS?

Das Anti-Doping Administration & Management System dient dazu, die Aufenthaltsorte der Sportler zu erfassen, damit sie praktisch rund um die Uhr für Doping-Kontrollen erreichbar sind.

Die Eingabe der Daten sowie deren Richtigkeit und Aktualität obliegt dem Athleten. Freilich können Benutzername und Passwort auch an eine Vertrauensperson (zum Beispiel Trainer) weitergegeben werden, die dann die Wartung der Daten übernimmt. Geradestehen muss letztendlich aber immer der Sportler selbst.

Wer kommt in den Test-Pool?

Gesetzlich ist festgelegt, dass die besten Athleten eines jeden der 60 Fachverbände in den ADAMS-Testpool aufgenommen werden. Wer die "besten" sind, ist genau definiert, wobei auch aufsteigende Talente bereits integriert werden können.

So sieht die Startseite im ADAMS nach dem Einloggen aus

Bei einem Eintritt in einen österreichischen Nationalkader muss eine Verpflichtserklärung der NADA unterschrieben werden, welche eine ADAMS-Nutzung beinhaltet. Innerhalb des Testpools gibt es Abstufungen.

So werden Nachwuchssportler beispielsweise als weniger dopinggefährdet eingestuft, weshalb es bei ihnen teilweise reicht, einen Rahmentrainingsplan vorzulegen. Spitzenathleten müssen dagegen sogar eine tägliche Stunde (Time-Slot), in der sie fix für eine Kontrolle verfügbar sein müssen, angeben.

Wann muss eingetragen werden?

Die Sportler müssen bis zum 20. des Vormonats ihre Aufenthaltsorte des gesamten folgenden Quartals eintragen. Beispiel: Für das letzte Quartal des Jahres 2012 mussten die Daten bis 20. September angegeben werden. Die Zeitpläne können bis zwei Stunden vor einem Time-Slot geändert werden.

Wie viele Sportler befinden sich im Testpool?

In Österreich sind es derzeit rund 1.100 Einzelsportler. Für Teamsportler gibt es nach wie vor kein ADAMS. Aktuell werden die Mannschaften dazu verpflichtet, ihre Wochentrainingspläne zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft allerdings nur die jeweils ersten Ligen bei Damen und Herren. Einzige Ausnahme bildet Männer-Fußball, wo dies auch für die zweite Leistungsstufe (Heute für morgen Erste Liga) gilt.

Das Herzstück von ADAMS: So werden die Aufenthaltsorte eingegeben

Wann darf kontrolliert werden?

Gemäß dem Code der Welt Anti-Doping-Agentur (WADA) darf jederzeit getestet werden. Der österreichische Gesetzgeber untersagt dies aber teilweise. So darf zwischen 23 und 6 Uhr nur in begründeten Verdachtsfällen mit einer Kontrolle begonnen werden.

Was passiert, wenn der Sportler nicht am angegebenen Ort ist und welchen Sinn macht dabei der Time-Slot?

Ist der Sportler innerhalb des Time-Slots am angegebenen Ort nicht für eine Kontrolle antreffbar, hat er einen "Missed Test". Ist er außerhalb des Time-Slots am angegebenen Ort nicht für eine Kontrolle antreffbar, hat er einen "Filling Fehler". Für beide Varianten gilt: Begehst du drei innerhalb von 18 Monaten, wird ein Verfahren gegen dich eingeleitet und du musst mit einer Sperre rechnen.

Bei einem "Filling Fehler" geht die NADA zumeist aber mit mehr Fingerspitzengefühl vor, weist den Athleten oder dessen Verband oftmals darauf hin, dass das ADAMS offenbar nicht korrekt gepflegt wird.

Müssen Athleten im Ausland auch das ADAMS benutzen? Wie werden sie kontrolliert?

Ein beispielsweise in Los Angeles trainierender Markus Rogan musste ADAMS bislang ebenfalls ausfüllen (hat sich mittlerweile abgemeldet) und wurde auch kontrolliert.

So sieht ein fertig ausgefüllter Aufenthaltsort-Kalender aus

In diesem Fall wurde der US-amerikanischen Partner-Organisation der NADA, der USADA, für einen gewissen Zeitraum Einblick in die Aufenthaltsdaten des Sportlers gewährt, um sich einen Zeitpunkt der Kontrolle aussuchen zu können. Umliegende Länder werden aber durchaus selbst bereist.

Was sind die Haupt-Kritikpunkte am ADAMS?

Eingriff in die Privatsphäre: Die immer wieder ins Feld geführten Vergleiche mit George Orwells "1984" kommen nicht von ungefähr. Anzugeben, wann und wo man ist, ist zweifellos ein Eingriff in Persönlichkeits-Rechte. Geht es um die Veröffentlichung privater Daten, spielt allerdings der Grad der Freiwilligkeit eine nicht unwesentliche Rolle. Denn spätestens facebook bewies, dass dieses Preisgeben derartiger Informationen in Verbindung mit Selbstinszenierung durchaus gerne gemacht wird.

Spontanität wird eingeschränkt: Bei Aktivitäten, die man aus dem Bauch heraus startet, schwingt immer die Gefahr eines verpassten Tests mit, was den Bewegungsradius enorm einschränkt. Erschwert wird dies durch die mangelnde technische Kompatibilität. "Mich ärgert, dass ich mit meinem neuen iPhone nicht in das System einsteigen kann. So ergeht es auch vielen meiner Kollegen", meint die zweifache Fecht-Europameisterin Imke Duplitzer (GER), die deshalb immer einen PC aufsuchen muss.

Globale Ungleichheit: Während die Einschränkungen bei Privatsphäre und Spontanität als Preis bezeichnet werden können, der für einen sauberen Sport nunmal zu zahlen ist, darf nicht unerwähnt bleiben, dass dieser Preis nicht überall auf der Welt bezahlt wird. Denn ADAMS oder vergleichbare Systeme gibt es nicht in allen Ländern, was dem Fairness-Gedanken von gleichen Bedingungen widerspricht. Und selbst in Ländern mit ADAMS darf bezweifelt werden, ob der Anti-Doping-Kampf in gleicher Art und Weise betrieben wird. Oder ob nicht beispielsweise Sportler und Trainer im Vorhinhein über den Zeitpunkt von Kontrollen informiert werden.