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Jukic-Anwalt: "Ein nichtiger Akt des Verbandes!"

Jukic-Anwalt:

Dinko Jukic macht ernst! Wie LAOLA1 aus dem Umfeld des Schwimmstars erfuhr, ist das mehrfach angekündigte Karriereende keine leere Drohung.

Jukic möchte wirklich zurücktreten.

Dann nämlich, wenn OSV-Präsident Paul Schauer beim Verbandstag am 15. September in Wien wiedergewählt werden sollte.

„Bei der aktuellen Führung sehe ich keine Perspektive für mich. Es gibt so viele Probleme, da lässt sich nichts Besseres als ein vierter Platz erreichen“, so der 23-Jährige, der sich nach einer langen Saison noch auf Urlaub befindet und nur schwer erreichbar ist.

"Sperre massivst bekämpfen"

Aber natürlich, berichtet ein Insider, hat Dinko Jukic sofort erfahren, dass er wegen Beleidigung von OSV-Funktionären im Rahmen der Kurzbahn-EM in Debrecen für ein Jahr für die Teilnahme an allen nationalen und internationalen Wettbewerben gesperrt wurde (LAOLA1 hat berichtet).

Das Strafmaß wurde auf zehn Monate unbedingt und zwei Monate auf Bewährung festgelegt.

„Natürlich werden wir diese Sperre massivst bekämpfen und alle Möglichkeiten ausschöpfen“, stellt sein Anwalt Dr. Thomas Krankl im Gespräch mit LAOLA1 klar.

Gang vor das Arbeitsgericht

Der Jurist und ehemalige Schwimmer, der die Familie Jukic schon in einigen Fällen erfolgreich vertreten hat, kündigt neben einem Einspruch beim Verbandstag auch den Gang vor das Arbeitsgericht an.

„Immerhin verdient Herr Jukic mit dem Schwimmen sein Geld“, so Krankl, der in den nächsten Tagen und Wochen weitere Verfahren gegen den Österreichischen Schwimmverband vor Gericht bringen wird.

In der Causa Jukic ist für den Rechtsanwalt die Sachlage klar und eindeutig.

„Die drei Mitglieder des Verbandsgerichts müssen laut Statuten vom Verbandstag gewählt werden. Von einer Ermächtigung für den Vorstand steht nichts im Protokoll, außerdem sind die Statuten hundertprozentig anzuwenden“, so Krankl.

"War ein nichtiger Akt"

Dass OSV-Präsident Paul Schauer und Generalsekretär Thomas Gangel den Juristen Dr. Herbert Schachter – wie hier berichtet – nachträglich ins Verbandsgericht hievten, hat zumindest einen faden Beigeschmack.

Für den Jukic-Anwalt war das „ein nichtiger Akt des Verbandes“, den er vor Gericht anfechten wird.

Aber soweit müsste es gar nicht kommen: vorausgesetzt beim Verbandstag am 15. September wird die aktuelle Führung abgewählt.

Sonst sieht man sich im Herbst vor dem Richter wieder und der Verband sich mit einer Schadensersatzforderung konfrontiert.

Urteil gar nicht möglich?

Für Krankl, dessen Dissertation zum Thema „Rechtssetzungs- und Sanktionssetzungsbefugnis als Ausfluss von Vereinsautonomie: im österreichischen Sportverein“ ausgezeichnet wurde, wäre es auch kein Problem, bis in die letzte Instanz zu gehen.

„Laut ABGB, das mittlerweile 200 Jahre alt ist, kann es zwischen Privatrechtspersonen, und darunter fällt auch ein Verein, keine Strafe geben. Aber das wurde bisher noch nie von einem obersten Gericht geprüft.“

Als ehemaliger Schwimmer, der seinem Sport auch über die Rechtsvertretung diverser Athleten hinaus nach wie vor tief verbunden ist, findet es Thomas Krankl schade, dass es in der Causa Jukic überhaupt so weit kommen musste.

„Ich hätte mir nach den Olympischen Spielen gewünscht, dass man darüber spricht, wo Herr Jukic in Wien ordentlich trainieren kann, um sich auf die nächsten Großereignisse vorzubereiten - und nicht wie man ihn am besten sperren kann!“

 

Stephan Schwabl