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Ungereimtheiten bei Meidlingers Immunität

Ungereimtheiten bei Meidlingers Immunität

Die Posse rund um den Österreichischen Schwimm-Verband (OSV) ist um ein weiteres Kapitel reicher.

Wie LAOLA1 berichtete, hatte die Staatsanwaltschaft vor wenigen Monaten die Ermittlungen gegen Ex-Präsident Christian Meidlinger wegen „politischer Immunität“ eingestellt. Der Wiener Gemeinderat (SPÖ) steht wie Vorgänger Paul Schauer, Ex-Finanzreferent Walter Benesch sowie Ex-Generalsekretär Thomas Gangel unter Verdacht, Fördergelder veruntreut zu haben - für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Wie sich nun jedoch herausstellt, hat die Staatsanwaltschaft auf einen Auslieferungsantrag verzichtet, ohne die Vernehmungsprotokolle der Gegenseite oder Zeugen je gesehen zu haben. Die Entscheidung, die Immunität unangetastet zu lassen, fiel nur aufgrund der Aussagen Meidlingers.

„Das ist rechtswidrig“, beschuldigt Thomas Krankl, Anwalt der Gegenseite, nun die Staatsanwaltschaft.

Der Reihe nach

Meidlinger, der sich im September 2012 sehr kurzfristig als Nachfolger des scheidenden Schauers zur Wahl des OSV-Präsidenten aufstellen ließ, war in Sachverhalts-Darstellungen des Schwimm-Klubs SC Austria Wien vorgeworfen worden, die mutmaßlichen Veruntreuungspraxen seines Vorgängers mithilfe der installierten „Pool GmbH“ fortgeführt bzw. gebilligt zu haben.

Ende Juni gab die Staatsanwaltschaft die Verfahrenseinstellung wegen politischer Immunität bekannt. „Zum anderen hat sich die inhaltliche Verdachtslage nicht erhärtet“, bestätigte Staatsanwalt Thomas Vecsey damals gegenüber LAOLA1. Auf einen Auslieferungsantrag, wie er beispielsweise in der Vergangenheit bei Peter Westenthaler im Zuge des Bundesliga-Skandals gestellt wurde, wurde verzichtet.

Um sich ein Bild zu machen, nahm Krankl am 26. August bei der Staatsanwaltschaft Einsicht in den Akt. Zu seinem Erstaunen befand sich in dem Schriftstück aber nur das Vernehmungsprotokoll Meidlingers. „Das bedeutet, dass die Protokolle der Vernehmungen von Zeugen und den Beschuldigern, die ja durchgeführt wurden, noch immer bei der Polizei liegen. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Entscheidung, Meidlinger nicht zu verfolgen, nur auf seine Aussagen gestützt“, schüttelt Krankl den Kopf.

Eine Praxis, die das Bild einer SPÖ-nahen Wiener Staatsanwaltschaft fördert.

Krankl brachte derweil einen Fortführungsantrag der Ermittlungen gegen Meidlinger ein. „Da über diesen ein Richter entscheiden muss, dürfen wir dem nicht vorgreifen“, kann Staatsanwalt Thomas Vecsey dazu keine Stellungnahme abgeben.

Nebenbei sei erwähnt, dass Meidlinger seinen Sitz als Fachrat in der Bundessportförderungs-Konferenz mit 1. September niederlegte. Sein Nachfolger soll am 15. November von Vertretern der Fachverbände gewählt werden.

Erste Schadenersatz-Forderung

In dieser Woche fand zudem der Auftakt im Prozess zwischen dem OSV und dem Salzburger Schwimm-Verein Delphin statt. Der Klub, der zu Unrecht ausgeschlossen wurde, fordert 125.000 Euro, die ihm aus Sponsoren-Zusagen entgangen sein sollen, ein.

„ANGEBLICHE Sponsoren-Gelder“, ist OSV-Rechtsreferent Arno Pajek im Gespräch mit LAOLA1 um eine Berichtigung bemüht. „Fakt ist, dass es zum Zeitpunkt des Ausschlusses keine schriftliche Zusage gegeben hat.“

Dennoch kann dies erst der Anfang weiterer Forderungen sein. Neben Förderungen sowie Mitgliedsbeiträgen, die dem Verein Delphin ebenfalls entgangen sind, warten noch weitere acht Salzburger Vereine, die in der Vergangenheit ebenfalls ausgeschlossen wurden. „Wir werden diesen Prozess mit Delphin einmal abwarten“, reagiert Pajek gelassen.

Eine „Vorsichtsmaßnahme“

Eine „Vorsichtsmaßnahme“
Ex-Präsident Paul Schauer wird mithineingezogen

Der OSV hat im Zuge des Prozesses eine Streit-Verkündung an Schauer und Benesch gemacht. Dies ist ein Rechtsmittel, um bisher noch nicht involvierte Dritte an einem Rechtsstreit zu beteiligen.

Für den Fall eines Prozessverlustes wären diese dann ebenso zu Zahlungen verpflichtet.

Dies ist insofern erstaunlich, da dies den ersten Schritt einer möglichen Regress-Forderung des OSV an seine alten Führung darstellt. Pajek wollte auf Nachfrage nicht genauer darauf eingehen, bezeichnete es aber als „Vorsichtsmaßnahme“.

Grotesk mutet der Schritt zur Streit-Verkündung jedoch an, wenn man sich ein Protokoll einer Präsidiums-Sitzung aus dem vergangenen November in Erinnerung ruft, aus dem hervorgeht, dass der OSV die Kosten für die juristische Verteidigung von Schauer, Benesch, Gangel und Meidlinger übernehmen wird. Ob die aktuelle OSV-Führung nach wie vor hinter diesem Beschluss steht, ist offen. Sowohl Präsident Stefan Miklauz (Interview) als auch eine Anfrage an die Pressestelle des Verbandes förderten keine verwertbare Stellungnahme zu Tage.

Reinhold Pühringer