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Teil-Erfolg für Susanne Pumper

Susanne Pumper gelingt im Kampf gegen ihre 8-jährige Dopingsperre ein Teil-Erfolg: Die Schiedskommission ordnet eine Beweis-Wiederholung an.

Teil-Erfolg für Susanne Pumper
Die Unabhängige Schiedskommission ordnet im Zuge des Berufungsverfahren von Susanne Pumper gegen ihre 8-jährige Dopingsperre eine "völlige Beweiswiederholung" an. Pumpers Anwalt Christian Flick spricht gegenüber der "APA" von einem "leichten Erfolgserlebnis" und einer "gewissen Erleichterung". Die Rechtskommission der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) hatte die Langstrecken-Läuferin Ende April wegen wiederholten Doping-Vergehen rückwirkend ab 6. März 2012 bis 5. März 2020 gesperrt.