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ABL ändert nach Protesten die Regeln

ABL ändert nach Protesten die Regeln

Die Admiral Basketball Bundesliga (ABL) hat am Samstag in einer Präsidiumssitzung einige Bestimmungen neu gefasst.

Ausgegliederte Profibetriebe müssen ab sofort eine hundertprozentige Tochter des Stammvereins sein. Zudem sind mögliche ausgegliederte Rechtsträger und der Verein als Einheit zu sehen - ein etwaiges Insolvenzverfahren bedeutet den Verlust der Ligalizenz.

Zudem fasste die ABL einen dritten allgemeinen Beschluss, der im Sinne eines "Kontrollmechanismus" wirken soll. "Die Vereine der ABL und allfällige ausgegliederte Rechtsträger müssen zum Stichtag 31. Oktober, 31. Dezember und 31. März von ihrer betreffenden lohnverrechnenden Stelle die detaillierte Bruttolohnliste des betreffenden Monats und die dazugehörige Lastschriftanzeige des Finanzamtes an das Ligabüro übermitteln (anonymisiert)", teilte die Liga in einer Aussendung mit.

Wirtschaftsprüfer für Knights

Die im Zuge der Proteste gegen die Güssing Knights aufgetretenen Unklarheiten über die Besitzverhältnisse des Vereins kommentierte das Präsidium wie folgt: "Von der Liga wird ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer bestellt, der auf der Basis der vorliegenden Unterlagen feststellen soll, ob die GmbH in der Lage ist, den laufenden Meisterschaftsbetrieb für die gesamte Saison ordnungsgemäß sicherzustellen und ob die GmbH allfällig vorhande Altlasten aus der Vergangenheit bedienen kann."

Zudem wird Güssing eine Frist von vier Wochen eingeräumt, "um die Anteile an der ökoStadt Güssing Sport GmbH an den Verein zu übertragen und nachzuweisen, dass es sich bei der GmbH um eine 100%-ige Tochter des Vereins handelt."

Eine Reaktion des Vereins wurde nach dem am Samstag stattfindenden Heimspiel gegen Fürstenfeld (18.00 Uhr) erwartet.

Gunners und WBC protestierten

Die von den Gunners Oberwart und vom WBC Wels eingebrachten Proteste gegen die Güssing Knights waren von der ABL am Dienstag abgewiesen worden.

Die Einsprüche - so auch jener der Swans Gmunden am Montagabend - hatten sich gegen den "Einsatz der ausländischen Spieler" des zweifachen Meisters gerichtet.

Dies deshalb, weil auf den auf die Legionäre ausgestellten "Rot-Weiss-Rot"-Karten nicht der Verein als Dienstgeber aufscheint, sondern die Ökostadt Güssing GmbH. Die ABL teilte nun am Dienstag nach Rücksprache mit dem Arbeitsmarktservice (AMS) mit, dass die Vorgehensweise der Knights korrekt sei.

Knights-Manager stimmt zu

Güssing-Manager Bernhard Deutsch bezeichnete die adaptierten Bestimmungen gegenüber der APA als notwendig für die Liga.

Aufseiten der Güssinger werde nun gehandelt. "Wir werden einen Wirtschaftsprüfer kriegen, der eine Analyse des Vereins, der GmbH macht und der Liga eine Zukunftsprognose vorlegt", sagte Deutsch. Das soll bis Ende Oktober/Anfang November erfolgen.

Die Güssing eingeräumte Frist von vier Wochen, um die Anteile an der ökoStadt Güssing Sport GmbH an den Verein zu übertragen und nachzuweisen, dass es sich bei der GmbH um eine 100%-ige Tochter des Vereins handelt, sieht der Funktionär nicht als Problem. "Derzeit halten wir bei 50 Prozent und werden innerhalb von vier Wochen auf 100 Prozent kommen. Das wollten wir sowieso."