news

Zeitlupe Frühwald

 

Höchststrafe statt Verwarnung

Österreich muss weiter auf seinen ersten Spieler in einem Finale der Champions League warten. 15 Jahre nachdem Wolfgang Feiersinger von Dortmund-Trainer Ottmar Hitzfeld vor dem Endspiel gegen Juventus Turin auf die Tribüne verbannt wurde, erleidet ÖFB-Youngster David Alaba ein ähnlich bitteres Schicksal.

Sein Handspiel in der vierten Minute wurde in Madrid nicht nur mit dem im Anschluss von Cristiano Ronaldo verwandelten Elfmeter, sondern auch mit seiner dritten Gelben Karte in der K.O.-Phase bestraft. Damit wird der neue Bayern-Star am "Heimfinale" in München wie seinerzeit Feiersinger nur von der Tribüne aus teilnehmen können.

Abgesehen davon, dass dem deutschen Rekordmeister nun ein starker Linksverteidiger fehlt, ist die ganze Geschiche vor allem menschlich bitter. Einem 19-Jährigen aufgrund eines Handspiels und zweier vorangegangener Gelber Karten in den Spielen gegen Marseille die Chance auf sein erstes Champions-League-Finale zu nehmen, ist zwar regelkonform, erscheint in diesem Ausmaß aber doch mehr als überzogen.

Dass es auch anders geht, hat erst vor zwei Jahren die FIFA bewiesen. Um Härtefälle à la Alaba in Zukunft zu vermeiden, werden bei Fußball-Weltmeisterschaften die Gelben Karten nach dem Viertelfinale gestrichen. So kann ein Spieler nur aufgrund einer Gelb-Roten bzw. Roten Karte das Endspiel wegen einer Sperre verpassen.

Dadurch kommt der "Gelben Karte" jene Rolle zu, die ihr ursprünglich auch zugedacht war: Mit Gelb soll ein Spieler schließlich nur verwarnt werden. Einem Fußballer die Teilnahme am Spiel seines Lebens zu verwehren, klingt dagegen eher nach Höchststrafe.