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Bundesliga beschließt Infrastrukturoffensive

Bundesliga beschließt Infrastrukturoffensive

Die österreichische Bundesliga hat auf ihrer außerordentlichen Hauptversammlung am Freitag eine "Infrastrukturoffensive" eingeleitet.

Stadionbestimmungen - Stichwort Rasenheizung - und Übergangsbestimmungen werden verschärft, unterstützend steht ein 3-Millionen-Infrastrukturtopf zur Verfügung.

Zudem wurde eine solidarische Aufteilung der Zentralvermarktungs-Erlöse beschlossen.

Ausweich-Stadion möglich

So ist eine Rasenheizung in der höchsten Spielklasse ab der Saison 2016/17 verpflichtend und wird damit vom B-Kriterium (Nichterfüllung kann mit Geldbußen sanktioniert werden) zum verpflichtend einzuhaltenden A-Kriterium.

Alternativ kann ein Club aber eine Saison lang seine Partien in den Monaten November bis März unabhängig von der Wettersituation auch in einem Ausweichstadion mit Rasenheizung austragen.

Eine entscheidende Änderung betrifft auch den Wegfall der Übergangsregelung bei Aufstieg von der zweithöchsten in die höchste Spielklasse.

So sind Zweitligisten schon im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens verpflichtet, "den Nachweis über ein verfügbares und für die höchste Spielklasse zugelassenes Stadion oder für maximal ein Jahr ein Ausweichstadion zu erbringen", wie es in einer Aussendung der Liga hieß.

Infrastrukturtopf wird eingeführt

Ansonsten werde der Aufstieg verweigert. So hätte etwa der Aufsteiger 2013/14 Grödig bei Bestehen dieser Regelung zumindest nicht im eigenen Stadion spielen können.

Um den Clubs die Umsetzung zu erleichtern, wird "innerhalb der nächsten fünf Jahre" ein Infrastrukturtopf in der Höhe von 3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Aus diesem Topf wird jedem Bundesligaclub, der in den nächsten Jahren eine Rasenheizung installiert, eine Fördersumme von 100.000 Euro zweckgebunden zugesichert.

Darüber hinaus stehe jedem Bundesligaverein die Möglichkeit offen, "Förderungen zur Qualitätssteigerung in den Bundesliga Stadien aus diesem Topf zu beantragen".

Bewerbssponsoring wird "solidarisch" verteilt

Betreffend Erlösen aus der Zentralvermarktung der Liga, etwa Einnahmen aus Bewerbssponsoring, wurde beschlossen, diese ab der Saison 2014/15 "solidarisch" zu verteilen.

Und zwar nach jenem intern beschlossenen Aufteilungsschlüssel, der erstmals anlässlich des jüngsten TV-Vertrags 2012 zum Einsatz kam. Beide Spielklassen partizipieren dabei anteilig an den Einnahmen der jeweils anderen Spielklasse.

Zudem wurde "eine Ausweitung des medialen Informationsflusses" beschlossen.

Künftig werden seitens der Liga "eingeleitete Senat 5-Disziplinarverfahren kommuniziert sowie etwaige Sanktionsentscheidungen samt detaillierterer Begründung als bisher (unter Wahrung vertraulicher Daten) bekannt gegeben", teilte die Liga mit.