In der Aussendung heißt es weiter: "Das Regulativ des Österreichischen Fußballbundes (ÖFB-Richtlinien für die Regionalliga, §4 Lizenzierung für die Österreichische Fußball-Bundesliga) sieht für den Fall eines anhängigen Insolvenzverfahrens während des Spieljahres den Zwangsabstieg vor. Nachdem im Mai dieses Jahres vom Bezirksgericht Wien-Leopoldstadt einem Antrag der Vienna auf einstweilige Verfügung gegen den Zwangsabstieg stattgegeben wurde, wurde gegen diese einstweilige Verfügung von den betroffenen Verbänden Rekurs eingebracht. Diesem wurde von Seiten des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien per Anfang Juli stattgegeben."
"Wollen weiter in der Regionalliga spielen"
Ziel der Vienna sei es immer gewesen, gemeinsam mit den Partnern, dem ÖFB und dem Wiener Fußballverband, zu einer gemeinsamen, tragfähigen Lösung zu kommen
Krisch weiter: "Wir haben immer unter der Devise 'pro Wettbewerbsfairness' gehandelt und wiederholt versucht, zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Unser Ziel war und ist der Verbleib der Vienna in der Regionalliga und damit der Erhalt der 1B im Sinne der Qualität unserer Nachwuchsarbeit."
Der Vienna-Vorstand habe nun entschieden, mit heutigem Datum einen Revisionsrekurs mit Antrag auf aufschiebende Wirkung einzubringen. Die aufschiebende Wirkung soll es dem Klub ermöglichen, bis zur Klärung der offenen Rechtsfrage in der Regionalliga weiterzuspielen.
"Wir wollen weiter in der Regionalliga spielen. Dafür leisten wir vollen Einsatz – für die Spieler, den Nachwuchs und die Fans. Das sind wir unserer Tradition als ältester Fußballklub Österreichs und unserer Zukunft, den Nachwuchsspielern, schuldig. Nun gilt es, die Entscheidung des Gerichtes abzuwarten und wir hoffen auf eine faire Lösung im Sinne des österreichischen Fußballsports“, so Krisch.