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Landesgericht Wien bestätigt Onisiwo-Urteil

Das Oberlandesgericht Wien weist die Berufung des SV Mattersburg zurück.

Landesgericht Wien bestätigt Onisiwo-Urteil

Das Oberlandesgericht Wien hat die Entscheidung im Fall Karim Onisiwo vollinhaltlich bestätigt und die Berufung des SV Mattersburg zurückgewiesen.

Grund dafür war eine nicht den arbeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechende Option im Vertrag des Spielers. Demzufolge entspricht eine Vereinbarung, wonach es nur dem Verein möglich ist, einen Vertrag auf bestimmte Zeit zu verlängern und dem Spieler keine Kündigungsmöglichkeit einräumt, nicht den Vorschriften des Arbeitsrechts.

Einseitige Optionen sind sittenwirdrig

"Eine einseitige Option zu Gunsten des Vereins ist sittenwidrig, selbst wenn verbesserte Konditionen für den Verlängerungszeitraum vereinbart werden", erklärt VdF-Geschäftsführer Rudi Novotny.

Der Vertag von Karim Onisiwo mit den Burgenländern wurde im Jänner für ungültig erklärt, woraufhin der Wiener ablösefrei in die deutsche Bundesliga zum FSV Mainz 05 wechselte.

Die VdF, die Onisiwo in diesem Fall vertreten hat, fordert grundsätzlich eine Änderung, damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für Spiele und Klub gegeben sind.

"Es ist davon auszugehen, dass noch eine Vielzahl ähnlicher Verträge bestehen und daher mit weiteren Problemen für die Vereine zu rechnen ist", so Novotny.


Stellungnahme zum Urteil des OLG Wien und der Aussendung der VdF:

Bezugnehmend auf die heutige Aussendung der VdF zur Causa Onisiwo ist seitens der Österreichischen Fußball-Bundesliga festzuhalten, dass das OLG Wien mit seinem Urteil die erstinstanzliche Entscheidung im konkreten Einzelfall zwar bestätigt, allerdings keine Aussage zur generellen Zulässigkeit von einseitigen Verlängerungsoptionen zugunsten des Arbeitgebers getroffen hat („[…] im gegenständlichen Fall musste nicht näher darauf eingegangen werden“).
 
Darüber hinaus hat das OLG Wien die ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof zugelassen, „da es sich bei der Rechtsfrage, ob eine einseitige Option mit Verlängerungsmöglichkeit des Arbeitgebers in einem Arbeitsvertrag zulässig oder nichtig ist, um eine erhebliche Rechtsfrage mit über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung handelt, hinsichtlich der eine Rechtsprechung fehlt. Auch kommt der Auslegung von Kollektivverträgen stets eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu.“
 
Unabhängig davon steht die Österreichische Fußball-Bundesliga auch abseits der regelmäßigen Kollektivvertragsverhandlungen für Gespräche zur Verbesserung der Rechtssicherheit im Zusammenhang mit Spielerverträgen immer zur Verfügung.


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