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"Causa Luitz" hat Konsequenzen

Verbot der zusätzlichen Sauerstoff-Aufnahme ist nun in Wettkampfordnung verankert:

Foto: © GEPA

Der Internationale Skiverband (FIS) hat nach der Causa um Stefan Luitz in der abgelaufenen Saison Konsequenzen gezogen und verbietet weiterhin das Inhalieren von Sauerstoff aus der Flasche.

Allerdings findet sich der entsprechende Passus nun in der Internationalen Wettkampf-Ordnung und nicht mehr in den Anti-Doping-Bestimmungen. Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) erlaubt anders als die FIS die Inhalation von Sauerstoff ausdrücklich.

Wie die FIS auf ihrer Website mitteilt, habe man das Verbot der zusätzlichen Sauerstoff-Aufnahme (und Ähnliches) bei Wettbewerben für alle Disziplinen nun in die "International Competition Rules" (ICR), Artikel 222.7, aufgenommen. Wer gegen diese Regel verstößt, wird disqualifiziert.

Nachdem der Deutsche Stefan Luitz im Dezember 2018 beim Weltcup-Riesentorlauf von Beaver Creek Sauerstoff aus einer Flasche eingeatmet hatte, war ihm der Sieg von der FIS aberkannt worden. Den hatte - vorrübergehend, wie sich herausstellte - Marcel Hirscher geerbt, denn der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hob die Luitz-Entscheidung im März wieder auf.

Der Welt-Anti-Doping-Code (WADC) sieht die Inhalation von zusätzlichem Sauerstoff nicht als Verletzung der Anti-Doping-Regeln. Deshalb war diese Anti-Doping-Regel der FIS vom WADC aufgehoben worden, heißt es in der Urteilsbegründung. In der Wettkampfordnung indes darf die FIS dies verankern und entsprechend behandeln.

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