Der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag wurde mittlerweile von den Ministerpräsidenten unterzeichnet und schafft übergangsweise neue Regelungen. Bildquelle: Aymanejed / pixabay.com

Der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag wurde kürzlich von den Ministerpräsidenten unterzeichnet und schafft im Bereich der Sportwettenregulierung bis zur Frist des 30. Junis 2021 eine anwendbare Übergangslösung. Dann tritt der aktuell gültige Glücksspielstaatsvertrag außer Kraft und es müssen neue Regeln für die Regulierung des Glücksspielmarktes aufgestellt werden. Bis dahin entfällt unter anderem die bis dato geltende Kontigentierung im Sportwettensegment.

Unterzeichnung des Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrages

Der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag steht kurz vor der Notifizierung durch die Europäische Kommission. Erst kürzlich hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder auf die Unterzeichnung des Vertrages verständigt, der vor allem im Bereich der Sportwetten neue Regeln aufstellt. Die Entscheidung war wichtig, denn der Abschluss von Sportwetten ist für viele fanatische Fans reizvoll, die sich für Sport aller Art interessieren. Das gilt umso mehr, da viele Anbieter auch mit lukrativen Bonus- und Aktionsangeboten aufwarten können, die sich bequem auf Seiten wie www.wettbonus360.com vergleichen lassen.

Mit dem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag gehen konkret Änderungen bei dem Erlaubnisverfahren für Sportwettenanbieter einher. Wenn der Vertrag, der ab dem ersten Januar 2020 gelten soll, so abgesegnet wird, bedeutet dies, dass fortan für den Zeitraum bis Mitte 2021 neue Lizenzen erteilt werden. Dann nämlich tritt der derzeit geltende Glücksspielstaatsvertrag außer Kraft und es bedarf einer umfassenden Neuregelung des Glücksspielmarktes.

Essenzielle Bestandteile des Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrages sind:

  1. Das Kontingent von maximal 20 Sportwettenkonzessionen wie bisher wird aufgehoben
  2. Das bisher gültige Auswahlverfahren wird nicht mehr angewendet

Experimentierklausel gilt eventuell auch über Mitte 2021 hinaus

Sollte es am 30. Juni des Jahres 2021 dazu kommen, dass der Glücksspielstaatsvertrag weiterhin gilt, so soll sich auch die, auf www.chip.de erklärte, neue Experimentierklausel für die Sportwettenanbieter verlängern.

Die bis dato geltende Experimentierklausel, die mit dem Glücksspielstaatsvertrag von 2012 eingeführt worden war, sah die Vergabe von maximal 20 Lizenzen an private Sportwettenanbieter vor. Dies hatte zu erheblichen Streitereien und Gerichtsverfahren zwischen den, in Konkurrenz zueinander stehenden, Unternehmen geführt. Schließlich hatten die nicht enden wollenden Verfahren dann – wie auf www.vau.net dargestellt - zu einer gegenseitigen Blockierung aller Anbieter bei der Lizenzvergabe geführt.

Daher war es im Rahmen des Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrages wichtig, die quantitative Beschränkung in diesem Punkt der Lizenzvergabe zur Erweiterung der Chancen- und Marktgleichheit aufzuheben und den Justizapparat auf diesem Wege natürlich zu entlasten.

Neue Regulierungsoptionen des Glücksspielmarktes ab Mitte 2021

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Der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag schafft zwar vorerst neue Regeln im Bereich der Sportwetten, aber 2021 muss erneut darüber diskutiert werden. Bildquelle: webandi / pixabay.com

Kritische Stimmen gibt es indes auch schon für die neuen Regelungen. So sagte der Präsident des Deutschen Sportwettenverbandes, Mathias Dahms:

„Der Zeitplan ist ambitioniert, wenn man bedenkt, dass der 3. GlüÄndStV ja noch bei der EU-Kommission notifiziert (…) werden muss.“

Problematisch ist, dass das neue Verfahren auch mit einem erheblichen Planungs- und Verwaltungsaufwand verbunden ist, welches nur in einer schlechten Relation zu dem verhältnismäßig kurzen Geltungszeitraum der Lizenzen bis Mitte 2021 steht.

Bis dato ist nämlich auch noch vollkommen unklar, wie die dann zu treffenden neuen Vorschriften für die Regulierung des kompletten Glücksspielmarktes aussehen werden. Dieser umfasst neben den Sportwetten unter anderem auch noch die folgenden hochrelevanten Bereiche:

  • Online Casinos
  • Online Lotterien

Zum jetzigen Zeitpunkt darf leider nach wie vor bezweifelt werden, dass es in knapp zwei Jahren einen neuen Vertrag geben wird, mit dem sich die Vertreter aller Bundesländer einverstanden zeigen werden.

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