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Fünf Wechsel auch im Amateurfußball möglich

Für Corona-Zeit geschaffene Regel kann auch im Amateurbereich angewendet werden:

Fünf Wechsel auch im Amateurfußball möglich Foto: © getty

Nicht nur im Profi-Fußball soll die in der Corona-Zeit eingeführte Übergangsregel, die das Wechselkontingent der Teams von drei auf fünf erhöht, gelten. Der ÖFB schafft in den seit 20. Juli geltenden Meisterschaftsregeln auch die Grundlage für erweiterte Wechselmöglichkeiten im Amateurbereich.

Absatz zwei des Paragraphen 27, der sich mit Ersatzspielern beschäftigt, sieht vor, dass "die Verbände für bereits gestartete oder vorgesehene Bewerbe, die planmäßig bis zum 31. Dezember 2020 beendet sein sollen, in den Durchführungsbestimmungen festlegen, dass pro Spiel bis zu fünf Spieler in der regulären Spielzeit ausgewechselt werden, wobei jedem Verein maximal drei Auswechselgelegenheiten zur Verfügung stehen."

Weiters wird nicht erschöpftes Wechselkontingent in eine etwaige Verlängerung mitgenommen und um eine Wechselmöglichkeit erweitert. Die Implementierung der Regel muss im Amateurbereich durch die zuständigen Landesverbände erfolgen.

Die relevanten Absätze im Wortlaut:

§ 27 Ersatzspieler

(1) Es dürfen bis zu drei Spieler pro Spiel ausgewechselt werden.

(2) Abweichend zu Abs. 1 können die Verbände für bereits gestartete oder vorgesehene Bewerbe, die planmäßig bis zum 31. Dezember 2020 beendet sein sollen, in den  Durchführungsbestimmungen festlegen, dass pro Spiel bis zu fünf Spieler in der regulären Spielzeit ausgewechselt werden, wobei jedem Verein maximal drei  Auswechselgelegenheiten zur Verfügung stehen. Bei gleichzeitiger Vornahme einer Auswechslung durch beide Vereine gilt dies als jeweils eine Auswechslungsgelegenheit pro Verein. Für den Fall einer Verlängerung steht den Vereinen eine zusätzliche Auswechslungsgelegenheit zu. Zudem gilt, dass ein nicht ausgeschöpftes Kontingent an Auswechslungen und Auswechslungsgelegenheiten während der regulären Spielzeit auf die Verlängerung übertragen wird. Neben den Auswechslungsgelegenheiten während der Spielzeit in
der regulären Spielzeit bzw. während der Verlängerung, stehen zur Ausschöpfung des Auswechselkontingents jedenfalls die Halbzeitpause sowie im Falle einer Verlängerung die Pause
zwischen der regulären Spielzeit und der Verlängerung sowie die Halbzeitpause der Verlängerung zur Verfügung.

(3) Die Verbände können in den Durchführungsbestimmungen festlegen, dass im Falle einer Verlängerung ein zusätzlicher Spielerwechsel (insgesamt dann bis zu vier bzw., wenn von der temporären Ermächtigung gemäß Abs. 2 Gebrauch gemacht wird, bis zu sechs) zulässig ist.

(4) Bis zu fünf – für den Fall, dass von der temporären Ermächtigung gemäß Abs. 2 Gebrauch gemacht wird, bis zu sieben – Ersatzspieler (einschließlich eines allfälligen Ersatztormannes) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren und in die Passkontrolle einzubeziehen. Diese haben sich während des Spieles auf der Ersatzspielerbank aufzuhalten.

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