Die Sechs-Sekunden-Regel, wie wir sie kennen - und praktisch nie angewendet wurde -, ist passé. Von nun an dürfen Torhüter:innen den Ball, sobald sie ihn unter Kontrolle haben, für acht Sekunden in den Händen halten. Dafür soll diese Regelung auch tatsächlich angewendet werden.
Sollten Torleute diese acht Sekunden überschreiten, wird dem gegnerischen Team ein Eckball zugesprochen (Law 12 & 17).
Für die Unparteiischen ändert sich dabei, dass sie die letzten fünf Sekunden mit ausgestrecktem Arm anzeigen (Law 5).
Der Schiedsrichterball hat in der Vergangenheit oft zu Diskussionen geführt und ist nicht immer fair gewesen. Das sollen die Anpassungen nun beheben (Law 8).
Wenn die Unparteiischen das Spiel unterbrechen, während der Ball im Strafraum ist, bekommen die Torhüter:innen der verteidigenden Mannschaft den Ball.
Außerhalb des Strafraums bekommt der Spieler/die Spielerin jenes Teams den Ball, das in den Ballbesitz gekommen wäre, so es klar erkennbar ist. Ansonsten bekommt jenes Team den Ball, das ihn als letztes berührt hat. Der Ball wird an jener Position fallengelassen, an der das Spiel unterbrochen wurde.
Bisher ist nicht genau geregelt worden, ob eine Abseitsposition schon bei der Einleitung des Abwurfs vorliegt oder erst, wenn der Ball die Hand verlassen hat.
Das IFAB hat diese Regel nun präzisiert: Erst der letzte Kontakt der Torleute beim Abwurf soll für die Abseitsbewertung herangezogen werden (Law 11).
Eine Anpassung ist auch beim VAR vorgenommen worden.
Wettbewerbe können entscheiden, ob Referees nach dem Vollzug der VAR-Checks ihre Entscheidungen über Lautsprecher bekanntgeben.
In einigen Ligen ist dieses Vorgehen bereits getestet worden, in der kommenden Premier-League-Saison werden die finalen Entscheidungen nun über die Stadion-Lautsprecher verkündet, ähnlich wie es bereits in der NFL und NBA gemacht wird.