Auch Bilbao und Osasuna profitieren
Spanien hatte Profisportvereine 1990 dazu gezwungen, sich in Sport-Aktiengesellschaften umzuwandeln. Dies sollte besseres Management bewirken. Doch gewährte das Gesetz Ausnahmen für Profisportvereine, die zuvor Überschüsse erwirtschaftet hatten. Vier Clubs machten davon Gebrauch: der FC Barcelona, Real Madrid, Athletic Bilbao und Osasuna.
Sie durften als Sportvereine fortbestehen und genossen als "juristische Personen ohne Gewinnerziehungsabsicht" niedrigere Steuersätze. Dies wertete die EU-Kommission als Beihilfe. Das EU-Gericht entschied jedoch, die Behörde habe mögliche Nachteile der Rechtsform an anderer Stelle im Steuerrecht nicht ausreichend geprüft. Letztlich habe die Kommission nicht hinreichend nachgewiesen, dass tatsächlich ein Vorteil entstanden sei. Das vom FC Barcelona erstrittene Urteil gilt für alle vier Clubs, wie ein Gerichtssprecher bestätigte.
Real Madrid bestreitet am Mittwoch (21:00 Uhr LIVE auf DAZN) das Halbfinale-Rückspiel in der Copa de Rey gegen FC Barcelona (Quote). Das Hinspiel im Nou Camp endete 1:1.