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Messis Haftstrafe wird in Geldbuße umgewandelt

Die spanische Staatsanwaltschaft zeigt sich wohl gnädig:

Messis Haftstrafe wird in Geldbuße umgewandelt

Gute Nachrichten für Lionel Messi: Seine 21-monatigen Haftstrafe dürfte in eine Geldbuße umgewandelt werden.

Die spanische Staatsanwaltschaft hat eine Umwandlung akzeptiert: "Wir widersetzen uns nicht der Umwandlung der Gefängnisstrafe in ein Bußgeld gegen Lionel Messi und seinen Vater Jorge Horacio."

Wie die Nachrichtenagentur EFE unter Berufung auf Gerichtsquellen berichtet, führte die Staatsanwaltschaft an, dass Messi davor unbescholten war. Der Argentinier hätte seine Schulden mit einer Zahlung von 3,7 Millionen Euro auch beglichen.

Messi soll demnach für jeden Tag seiner Strafe 400 Euro zahlen, insgesamt etwas mehr als 250.000 Euro. Die letzte Entscheidung liegt nun bei einem Gericht.

Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt

Der 29-jährige fünfmalige Weltfußballer und sein Vater Jorge Horacio waren im vergangenen Juli von einem Gericht in Barcelona wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu 21 Monaten Haft verurteilt worden. Im Mai bestätigte der Oberste Gerichtshof Spaniens die Haftstrafe gegen Messi, die Haftstrafe seines Vaters wurde auf 15 Monate gekürzt. Da Haftstrafen unter zwei Jahren in Spanien für gewöhnlich auf Bewährung ausgesetzt werden, blieben beide auf freiem Fuß.

In erster Instanz wurde Messi außerdem zu einer Geldstrafe in Höhe von mehr als zwei Millionen Euro, sein Vater zu weiteren 1,6 Millionen Euro verurteilt. Diese soll laut einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestehen bleiben.

Nach Überzeugung der Anklage sollen Messi und sein Vater mittels Scheinfirmen Steuern in Höhe von insgesamt 4,16 Millionen Euro hinterzogen haben. Dabei ging es um Einnahmen aus Bildrechten aus den Jahren 2007 bis 2009. Beide haben ihre Steuerschuld einschließlich Zinsen - insgesamt fünf Millionen Euro - beim spanischen Fiskus bereits beglichen.

Nun hat sich die Verteidigung mit der Staatsanwaltschaft auf eine andere Lösung geeinigt. Der Vorschlag sei bereits dem zuständigen Gericht in der katalanischen Metropole vorgelegt worden. Für gewöhnlich folgen Spaniens Richter den Empfehlungen der Staatsanwaltschaft.

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