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Ronaldo-Anwälte verlieren vor Gericht

Dass Cristiano Ronaldo ein verurteilter Steuerhinterzieher ist, ist hinlänglich bekannt.
Die Berichte des "Spiegel", die den Prozess gegen den Portugiesen, der 2018 mit einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung endete, ins Rollen brachten, durften bis zuletzt aber nicht online gestellt werden.
Die spanische Kanzlei Senn Ferrero, die neben Ronaldo unter anderem auch Mesut Özil und Jose Mourinho - beide ebenfalls vom "Spiegel" der Steuerhinterziehung überführt - vertrat, klagte 2017 gegen die Online-Veröffentlichung der Artikel, und bekam vom Hamburger Landesgericht recht.
Nun, nach Ende des über zweijährigen "Eilverfahrens", sind die Beiträge, die im Dezember 2016 im Rahmen der Football-Leaks-Berichterstattung enstanden, wieder abrufbar.