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Sommermärchen-Skandal: DFB droht Millionen-Strafe

Der Deutsche Fußball-Bund könnte aufgrund früherer Funktionäre tief in die Tasche greifen müssen:

Sommermärchen-Skandal: DFB droht Millionen-Strafe Foto: © getty

Der sogenannte "Sommermärchen-Skandal" könnte dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) sehr teuer zu stehen kommen.

Die Anklageerhebung gegen die früheren DFB-Funktionäre Wolfgang Niersbach, Theo Zwanziger und Horst R. Schmidt wegen Steuerhinterziehung wird am Freitag offiziell von der Staatsanwaltschaft Frankfurt bestätigt.

Sollten die drei ehemaligen Spitzenfunktionäre der vorsätzlichen Steuerhinterziehung bezichtigt werden, droht dem DFB eine Geldstrafe in Höhe von bis zu zehn Millionen Euro.

Sollten die drei nur wegen fahrlässiger Steuerhinterziehung verurteilt werden, wartet immer noch eine Zahlung von maximal fünf Millionen auf den DFB. Das bestätigt die zuständige Oberstaatsanwältin Nadja Niesen.

Die Staatsanwaltschaft hat in dem Verfahren gegen die drei Protagonisten des "Sommermärchen-Skandals" beantragt, dass auch eine Nebenbeteiligung des DFB angeordnet wird. Dies ist nach Angaben von Niesen dann möglich, wenn eine leitende Person einer Institution eine Straftat begangen hat.

"Hatte nicht vor, den reichen DFB noch reicher zu machen"

Im Zentrum der gesamten WM-Affäre stehen zwei ominöse und bis heute ungeklärte Zahlungen über 6,7 Millionen Euro. Den Dreien wird in der Anklage vorgeworfen, die Rückzahlung dieser 6,7 Millionen verschleiert, dadurch eine falsche Steuererklärung für das WM-Jahr 2006 abgegeben "und hierdurch Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuern sowie Solidaritätszuschlag in Höhe von über 13,7 Millionen Euro zugunsten des DFB verkürzt zu haben".

Alle drei weisen den Vorwurf zurück. "Ich hatte zu keinem Zeitpunkt die Veranlassung, den reichen DFB durch eine Steuerhinterziehung noch reicher zu machen", sagt der langjährige Verbandschef Theo Zwanziger zu der Anklageerhebung. Auch der Verband erklärte erst im Mai in einer Stellungnahme: "Der DFB geht gemeinsam mit seinen rechtlichen und steuerlichen Beratern unverändert davon aus, dass die Zahlung der 6,7 Millionen Euro eine steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der erfolgreichen WM 2006 darstellte."

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