Haaland schießt Dortmund ins CL-Viertelfinale

Borussia Dortmund steht im Viertelfinale der UEFA Champions League!
Die Schwarz-Gelben spielen im Rückspiel gegen den FC Sevilla in der Heimat 2:2-Unentschieden und steigen mit einem Gesamt-Score von 5:4 in die nächste Runde auf.
Dabei erwischen die Gäste aus Spanien den besseren Start und spielen die Dortmunder in der ersten halben Stunde quasi an die Wand. In Minute 35 dann aber die Führung aus dem Nichts für den BVB durch - wie könnte es ander sein - Erling Braut Haaland. Nach einem Patzer der Sevilla-Defensive legt Reus auf den Norweger zurück, der keine Mühe beim Einschieben hat.
Kurz nach der Halbzeitpause dann die kurioseste Szene des Spiels: Zuerst erzielt Haaland seinen zweiten Treffer des Tages, der dann allerdings zurückgenommen wird, da der Norweger im Angriff davor im Strafraum von Kounde zu Fall gebracht worden ist - Elfmeter!
Haaland selbst tritt an, Bono im Kasten Sevillas hält. Das Spiel läuft danach normal weiter, bis der VAR erneut eingreift, denn der Schlussmann der Gäste hatte sich beim Strafstoß zu früh von der Linie bewegt. Somit wird der Elfmeter wiederholt und diesmal trifft der Norweger zum 2:0.
Nach 69 Minuten legt Emre Can den eingewechselten Luuk de Jong im eigenen Strafraum - Elfmeter für Sevilla. En-Nesyri tritt an und verwandelt souverän unter die Querlatte. In der Nachspielzeit ist En-Nesyri per Kopf erneut erfolgreich, für die Andalusier kommt das Tor allerdings zu spät.
Die Kommentare der User geben nicht notwendigerweise die Meinung der LAOLA1-Redaktion wieder. LAOLA1 behält sich vor, ohne Angabe von Gründen Kommentare zu löschen, insbesondere wenn diese straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen von LAOLA1 zuwiderlaufen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang insbesondere auf unsere Nutzungsbedingungen. Der User kann in solchen Fällen auch keinerlei Ansprüche geltend machen. Weiters behält sich die Sportradar Media Services GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.