Hofmanns Anwalt Christian Podoschek wollte glaubhaft vermitteln, dass durch die Zündung des Bengalen in diesem konkreten Fall keine Gefahr ausgegangen wäre und wollte dafür "allenfalls um ein geringfügiges Verschulden" akzeptieren.
Auch der Versuch, dass es sich um eine ganz andere Situation als etwa ein Abbrennen einer Fackel im Fanblock handelt und dass es sich beim Abschiedsspiel um ein besonderes Ereignis gehandelt habe, stieß auf taube Ohren. Zudem wurde Hofmanns Vorbildwirkung vom Richter hervorgehoben.
Hofmann selbst meldete sich nur kurz zu Wort und erklärte, dass ihm genau erklärt wurde, wann er was zu machen habe. "Ich habe mich exakt an den vorgegebenen Ablauf gehalten."
Von Hofmanns Anwalt und Manager Paul Kessler hieß es schon damals nach dem Vorfall im Sommer: "Uns geht es nicht um den Umstand, dass Steffen von der Behörde bestraft wurde, es geht uns auch nicht um die Strafhöhe. Gemeinsam mit der Rechtshilfe Rapid haben wir beschlossen, diese Straferkenntnis zum Anlass zu nehmen, um den Umfang und Schutzzweck des Pyrotechnikgesetzes einmal genauer unter die Lupe zu nehmen."
Sogar das Gerücht eines möglichen Stadionverbots machte damals die Runde, allerdings wurde davon abgesehen.
In weiterer Folge wurden Diskussionen über die Sicherheit in den Stadien noch mehr aufgerollt und zum Politikum gemacht. Hofmann wäre auch bereit gewesen, im Fall einer erfolgreichen Anfechtung der Strafe den gleichen Betrag an die Gruft der Caritas Wien zu spenden.
Doch das Verwaltungsgericht blieb hart.