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Austria-Lizenz: So entscheidet die Bundesliga

Wie schon im Vorjahr dürfen die "Veilchen" nach der zweiten Instanz aufatmen. Für den SV Stripfing gibt es einen bitteren Nackenschlag:

Austria-Lizenz: So entscheidet die Bundesliga Foto: © GEPA

Die Wiener Austria darf sich in zweiter Instanz über die Lizenz für die kommende Bundesliga-Saison freuen.

Das Protestkomitee hat die vorgelegten Unterlagen und die rechtliche Argumentation beurteilt und den Protest der Veilchen stattgegeben. Ob der FAK mit Auflagen in die neue Saison starten wird, entscheidet der Senat 5 in den kommenden Wochen.

Auch den Young Violets wird die Zulassung für das kommende Spieljahr erteilt, Regionalligist SV Stripfing dagegen verweigert.

Alternativfinanzierung wurde zusätzlich abgesichert

Wie schon im April 2021 und 2022 hatten die finanziell angeschlagenen Veilchen vom Senat 5 in erster Instanz keine Lizenz erhalten. Eine noch fehlende Absicherung einer Alternativfinanzierung wurde beanstandet, diese wurde nun auf anderem Weg über Bürgschaften aufgestellt.

"Natürlich sind wir erleichtert, dass wir die Lizenz für die kommende Saison erhalten haben. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Partnern recht herzlich bedanken, die uns geholfen haben, die Alternativfinanzierung zusätzlich abzusichern, auch wenn wir – wie schon des Öfteren gesagt – davon ausgehen, diese zusätzliche Absicherung nicht in Anspruch nehmen zu müssen", erklärt Vorstand Gerhard Krisch in einem Statement.

Die letzten Tage hätten wieder einmal eindrucksvoll gezeigt, "dass wir auch schwierige Herausforderungen gemeinsam mit dem Netzwerk der Austria bewältigen können. Wir werden wie geplant unsere Ziele aus der Fortbestandsprognose konsequent weiterverfolgen, um die wirtschaftliche Stabilität der Austria sukzessive weiter zu verbessern."

So geht es für Stripfing weiter

Damit ist das Verfahren bzw. der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.

Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann der SV Stripfing gegen die Verweigerung der Zulassung noch innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), einbringen.

Den Niederösterreichern wurde die Zulassung zur 2. Liga in erster Instanz aufgrund des Nichterfüllens von sportlichen und infrastrukturellen Kriterien verweigert.

Das Lizenzierungs- und Zulassungsverfahren endet offiziell mit Bekanntgabe der lizenzierten Klubs an die UEFA Ende Mai.

Sollte Stripfing keine Zulassung erhalten, würden nur maximal zwei Vereine - einer aus dem Westen (Bregenz) und einer aus der Regionalliga Mitte (Leoben, LASK Amateure oder WSC Hertha) - aufsteigen. Und demnach nur zwei Teams aus der Admiral 2. Liga absteigen.

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