news

Senat 5 stellt TPO-Verfahren gegen LASK ein

Mangels Beweisen beendet die Bundesliga das Verfahren.

Senat 5 stellt TPO-Verfahren gegen LASK ein Foto: © GEPA

Der Senat 5 der Bundesliga stellt das Verfahren gegen den LASK wegen möglicher Verstöße gegen das Verbot des Dritteigentums von Spielerrechten (TPO) ein.

Dies wird mit einem Mangel an Beweisen und formalen Erwägungen begründet. In fünf abgehaltenen Sitzungen habe der Senat 5 in Summe 42 Nachfragen und Aufforderungen an den Klub gestellt, schreibt die Bundesliga in einer Aussendung. Insgesamt seien rund 400 Seiten an relevanten Unterlagen geprüft und mehrere Zeugen einvernommen worden.

Im Lichte verschiedener Negativschlagzeilen im Lauf des vergangenen Jahres sieht sich der Club in dieser Causa nun rehabilitiert. "Obwohl es zu massiven medialen Vorverurteilungen gekommen ist, hat in einem intensiven, vier Monate dauernden Verfahren letztendlich die Wahrheit über haltlose Vorwürfe obsiegt. Es hat keinen TPO-Verstoß gegeben und diese Tatsache wurde vom Senat 5 auch zweifelsfrei festgestellt", ließ LASK-Rechtsanwalt Johannes Lehner wissen.

"Unabhängig von der emotional geführten Diskussion in der Öffentlichkeit hat der Senat auch dieses Verfahren stets auf einer rein rechtlichen und objektiven Basis durchgeführt und geurteilt. Nach vielen intensiven Stunden der Prüfung und Befragung von Parteien und Zeugen ist der Senat 5 zu dem Ergebnis gekommen, das Verfahren einzustellen", wird Senat-5-Vorsitzender Dr. Thomas Hofer-Zeni zitiert.

Kommentare