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LASK-Einspruch: Droht sogar Gefängnisstrafe?

Bundesliga-Vorstand hofft auf zeitnahe Entscheidung in der Causa.

LASK-Einspruch: Droht sogar Gefängnisstrafe? Foto: © GEPA

Das LASK-Urteil und die am Mittwoch abgegebenen Unterlagen vor dem Protestkomitee bringen den Bundesliga-Zeitplan durcheinander.

Der Präsident der Linzer, Siegmund Gruber, betonte erst kürzlich bei "Sky": "Wir werden so lange dagegen vorgehen müssen, wie wir glauben, dass wir uns ungerecht behandelt fühlen."

Das stürzt die Liga und den ÖFB ins Chaos. Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer kann - in der "Krone" zitiert - nur hoffen: "Ich hege die Hoffnung, dass wir schnellstmöglich Gewissheit bekommen."

Der ÖFB will sich zu laufenden Verfahren nicht äußern, doch bei Generalsekretär Thomas Hollerer klingt durch: "Wir warten ab, wie das Protestkomitee nun entscheidet."

(Text wird unter dem Video fortgesetzt)

Anzeige gegen LASK-Verantwortliche?

Denn die Zeit drängt. Nächste Woche steht die Verhandlung an, spätestens Ende nächster Woche soll es ein Urteil geben - laut Instanzenweg innerhalb der Liga. Allerdings hat der LASK dann auch noch die Möglichkeit, das Ständig Neutrale Schiedsgericht und den CAS anzurufen. Das würde sich aber länger als bis zum 3. August ziehen, bis dahin müssten aber Österreichs Europacupstarter der UEFA gemeldet werden.

Gruber rechtfertigt sich: "Wir sind gesetzlich sogar verpflichtet, haben eine Sorgfaltspflicht gegenüber dem Verein." Denn im schlimmsten Fall könnte sogar eine Gefängnisstrafe drohen, nämlich dann, wenn ein Geschäftsführer wissentlich zum Nachteil seines Unternehmens handelt.

Mit Sicherheit zum Nachteil des Unternehmens hat man jedoch bereits mit den verbotenen Mannschaftstrainings gehandelt, von dem die Beteiligten wussten. Deshalb droht auch Vizepräsident Jürgen Werner und Trainer Valerien Ismael eine Funktionssperre. Beide hatten zugegeben, von den unerlaubten Trainings Kenntnis zu haben, allerdings hat die Liga "noch" keine Anzeige erstattet.

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