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Funktionssperre für Jürgen Werner!

Das Urteil in der Causa rund um den früheren LASK-Vize ist gefällt.

Funktionssperre für Jürgen Werner! Foto: © GEPA

Der Senat 2 der österreichischen Bundesliga spricht eine Funktionssperre von 18 Monaten gegen Jürgen Werner aus.

Der ehemalige LASK-Vizepräsident darf in diesem Zeitraum damit nicht mehr in offizieller Funktion im österreichischen Fußball auftreten, auch jegliche Beteiligung an einem Spielgeschehen als Offizieller ist untersagt.

Die Sperre werde ausgesprochen, "da er auch nach seiner Bestellung als LASK-Vizepräsident mit 26. Mai 2019 noch zum Teil bis ins Frühjahr 2021 mehrere Gesellschaftsanteile und Geschäftsführerfunktionen von im Bereich der Spielervermittlung tätigen Unternehmen innehatte", so die Liga in einer Aussendung. Eine derartige parallele Funktionsausübung ist gemäß dem ÖFB-Reglement untersagt.

Werner hat nun drei Tage Zeit, einen Protest anzumelden, der binnen 14 Tagen nach Zustellung des Langbeschlusses eingebracht werden muss.

(Artikel wird unter dem Video fortgesetzt)

Werner hatte sein Amt bei den Linzern am 27. Mai zurückgelegt. Vor dem Hintergrund von Untersuchungen der Liga-Organe gegen ihn bzw. gegen den LASK machte der 59-Jährige Vorverurteilungen und eine "aktuelle Medienkampagne" für den Schritt verantwortlich. Diese würden seine "Belastungsgrenze" übersteigen. Seine Familie würde darunter leiden. Werner schrieb in einem Brief von "Hassbotschaften und Drohungen von Menschen, die wir nicht einmal kennen".

Wie das Magazin "News" Ende April berichtete, soll der Oberösterreicher über eine Firmenbeteiligung mit den Transferrechten von LASK-Spielern Geschäfte gemacht und damit gegen FIFA-Regeln verstoßen haben. Werner, der früher Spielervermittler und seit 2019 offiziell nur noch LASK-Vizepräsident war, habe demnach diskrete Deals mit Transferrechten abgewickelt, und zwar mutmaßlich auch nach 2015, als diese von der FIFA und dem ÖFB längst ausdrücklich untersagt waren. Werner wies diese Darstellung wiederholt zurück.

Neben dem Disziplinarverfahren gegen Werner vor dem Senat 2 läuft auch eines gegen den LASK vom Senat 5 (Lizenzausschuss) der Liga. Ein Urteil wird erwartet. Die Turbulenzen sind nicht die erste Affäre in der jüngeren Vergangenheit, die dem LASK unerwünschte Schlagzeilen einbringt. Vergangene Saison waren den Athletikern wegen der Corona-Trainingsaffäre vier Punkte in der Tabelle abgezogen worden. Die Mannschaft hatte gegen Fair-Play-Regeln verstoßen und gemeinsames Teamtraining absolviert.

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