Das weitere Verfahren
Sollte einem Antragsteller die Lizenz nicht erteilt werden, kann dieser innerhalb von zehn Tagen ab Beschlusszustellung Protest beim Protestkomitee einbringen. Dabei besteht die Möglichkeit, neue Nachweise der (wirtschaftlichen) Leistungsfähigkeit vorzubringen.
Sollte die Lizenz auch vom Protestkomitee verweigert werden, hat der Lizenzbewerber noch die Möglichkeit, beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht zu klagen. Das Schiedsgericht ist kein Gremium der Österreichischen Fußball-Bundesliga, sondern entscheidet – endgültig – anstelle eines ordentlichen Gerichts. Abgeschlossen wird das Lizenzierungsverfahren mit der Meldung der lizenzierten Klubs an die UEFA bis 31. Mai 2017.
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