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Bundesliga: Frauenförderung als neues Lizenzkriterium

Die neue Regelung wird bereits ab der kommenden Saison schlagend.

Bundesliga: Frauenförderung als neues Lizenzkriterium Foto: © GEPA

Die Vereine der Fußball-Bundesliga müssen für den Erhalt der Spiellizenz künftig neue Kriterien erfüllen. So ist bereits ab der kommenden Saison 2023/24 die Förderung von Frauenfußball als verpflichtendes B-Kriterium in den Lizenzbestimmungen verankert.

"Dies kann entweder durch eine eigene Mannschaft, eine Kooperation oder durch weitere Maßnahmen erfüllt werden, die den Frauenfußball entsprechend fördern", teilt die Liga am Mittwoch mit.

Ebenfalls als B-Kriterium - bei Nichtbefolgen droht eine Geldstrafe - sind künftig CSR-Kriterien in der Lizenzierung verankert.

Diese umfassen die verpflichtende Nennung einer verantwortlichen Person für den Bereich "Fußball und soziale Verantwortung" sowie ein Strategiepapier und Maßnahmen in den Bereichen Gleichstellung und Inklusion, Bekämpfung von Rassismus, Kinder- und Jugendschutz, Fußball für Alle (bspw. Barrierefreiheit) und Umweltschutz.

Neue Zielgruppen sollen angesprochen werden

Auf die finanzielle Nachhaltigkeit und den beständigen Abbau von negativem Eigenkapital zielt ein neues Lizenzkriterium ab, wonach negatives Eigenkapital ab sofort jedes Jahr um mindestens zehn Prozent reduziert werden muss. Dieses ist für die kommende Saison 23/24 noch als C-Kriterium (Empfehlung) verankert, mit der Saison 24/25 wird es zum B-Kriterium, ab 25/26 zum A-Kriterium.

"Diese Kriterien und Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass unser Fußball nicht nur als gesellschaftliches Vorbild relevant bleibt, sondern auch neue Zielgruppen anspricht und sicherstellen, dass das finanzielle Fundament für nachhaltiges Arbeiten wesentlich ist", erklärt der Liga-Vorstandsvorsitzende Christian Ebenbauer.

A-Kriterien müssen während der gesamten Spielzeit erfüllt sein, damit einem Club die Lizenz erteilt werden kann bzw. damit ein Stadion für Bundesliga-Bewerbspiele zugelassen wird und bleibt.

Wird ein B-Kriterium (auch nur vorübergehend) nicht erfüllt, muss das satzungsgemäß zuständige Organ (Senat 5) eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzen und kann Sanktionen (Verwarnung, Geldstrafe) gegen den jeweiligen Club verhängen. C-Kriterien sind Empfehlungen zur Erhöhung der Qualitätsstandards.

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