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Geht dem GAK jetzt der Knopf auf?
Ansakonferenz - 
                        
                            
Soll die Austria über einen Tormannwechsel nachdenken?
Ansakonferenz - 
                        
                            
Der Kühbauer-Effekt beim LASK
Ansakonferenz - 
                        
                            
Choreo-Festival in der Bundesliga
Ansakonferenz - 
                        
                            
Wie stark ist Seidl wirklich?
Ansakonferenz - 
                        
                            
Sturm hat ein Topspiel-Problem
Ansakonferenz - 
                        
                            
Sportflash vom 3.11.
LAOLA1 Daily - 
                        
                            
Zwarakonferenz (EP127) - Nach Stripfing-Aus: Wie geht's weiter?
Zwarakonferenz - 
                        
                            
Ansakonferenz (EP61) - Wer ist eigentlich Titelfavorit?
Ansakonferenz - 
                        
                            
Arnautovic feiert Comeback bei Roter-Stern-Remis
Fußball - Sonstiges 
NEWS
        Bundesliga-Verfahren gegen Jürgen Werner
    Die Causa Jürgen Werner zieht immer weitere Kreise.
Am Mittwoch gibt die Bundesliga bekannt, dass sie ein Verfahren gegen den Vizepräsident des LASK einleitet.
Gegenstand des Verfahrens vor dem zuständigen Senat 2 sind mutmaßliche Verstöße gegen das ÖFB-Reglement zur Arbeit mit Spielervermittlern.
"Demnach darf unter anderem ein Vereinsfunktionär als Offizieller im Sinne der ÖFB-Rechtspflegordnung nicht gleichzeitig als Spielervermittler tätig sein oder eine gesellschaftliche Funktion bei einem derart tätigen Unternehmen innehaben bzw. an einem solchen beteiligt sein", heißt es in der Aussendung.
Jürgen Werner wurde zu einer Stellungnahme aufgefordert. Diese Frist läuft bis zum 9. Juni 2021. Danach wird der Senat 2 über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden.
Ende April warf das Magazin "News" Werner vor, dass der ehemalige Spielerberater mit einer Investment-Firma Transferrechte an Spielern erworben hat und dadurch mutmaßlich gegen das Verbot der "Third Party Ownership" verstoßen haben dürfte.