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Bundesliga weist Einspruch von Wr. Neustadt ab

Senat beglaubigt Relegations-Rückspiel. Aber das ist noch nicht das Ende:

Bundesliga weist Einspruch von Wr. Neustadt ab Foto: © GEPA

Der Senat 1 der Bundesliga weist den Einspruch des SC Wiener Neustadt ab und beglaubigt das Resultat des Relegations-Rückspiels in St. Pölten (1:1, Hin: 0:2).

Nach Ansicht des Senat 1 steht die Vorgehensweise des SKN St. Pölten (Einsatz von David Atanga) in Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des ÖFB-Regulativs, insbesondere was die Bestimmungen über Kooperationsverträge, geregelt in den Meisterschaftsregeln des ÖFB, betrifft.

Doch damit ist diese Causa noch nicht abgeschlossen, denn Wiener Neustadt hat gegen diesen Beschluss bereits mündlich Protest angemeldet.

Begründung der Bundesliga

Die Bundesliga hält in ihrer Aussendung fest: "Gemäß den verfahrensgegenständlichen Bestimmungen ist zwischen einer Spielberechtigung für den Stammverein und einer Einsatzberechtigung für den Kooperationsverein zu unterscheiden. Die Kooperationsbestimmungen besagen, dass der Abschluss eines Kooperationsvertrages nicht als Übertritt im Sinne des ÖFB-Regulativs gilt, sondern Kooperationsspieler bei ihrem jeweiligen Stammverein aufrecht gemeldet bleiben und sowohl für diesen als auch für den Kooperationsverein einsatzberechtigt sind."

"Wenngleich keine direkte Anwendbarkeit der FIFA-Regulative in diesem Zusammenhang gegeben ist, ist der Senat 1 im Übrigen auch der Meinung, dass die gegenständliche Handhabung auch in Einklang mit den internationalen Vorgaben steht."

Wiener Neustadt, das sich daran gestoßen hatte, dass Atanga nicht nur für den SKN St. Pölten, sondern auch für Red Bull Salzburg und den FC Liefering und somit für drei verschiedene Vereine in der abgelaufenen Saison gespielt hatte, kann nach Übermittlung des Langbeschlusses innerhalb von zehn Tagen beim Protestkomitee schriftlichen Protest erheben.

SKN St. Pölten plant für die Bundesliga

"Wir sind sehr froh über die eindeutige Entscheidung für den SKN, womit bestätigt worden ist, dass sich unser Verein korrekt und regelkonform verhalten hat", freut sich SKN-Präsident Helmut Schwarzl.

General Manager Andreas Blumauer ergänzt: "Angesichts dieser erfreulichen Entscheidung planen wir weiter voll für die oberste Spielklasse der österreichischen Bundesliga und werden in den nächsten Tagen den Kader weiter verstärken. Aufgrund des neuerlichen Protestes seitens Wiener Neustadt bleibt unsere Position zum Stadion weiterhin vollinhaltlich aufrecht."

Rechtsanwalt Anton Hintermeier hält fest: "Der Senat 1 der Bundesliga hat sich in diesem Präzedenzfall unserer Argumentation vollinhaltlich angeschlossen und betont, dass die Vorgangsweise auch mit den Regeln der FIFA in Einklang zu bringen ist. Jede andere rechtliche Auslegung dieser Kooperationsspieler-Regelung würde dem Sinn und Zweck der Nachwuchsförderung sogar widersprechen."


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