Für die 2. Liga ab der Saison 2018/19 haben die Klubs der Bundesliga einstimmig neue Zulassungsbestimmungen sowie infrastrukturelle Mindestvoraussetzungen beschlossen.
Durch die Ausrichtung wird sowohl Profi- als auch Amateurklubs die Teilnahme an der 2. Liga ermöglicht. Die Vorgabe, dass zumindest 20 Nichtamateure in einem Klub beschäftigt und gemeldet sein müssen, entfällt.
Gleichzeitig wird die Professionalisierung der Klubs honoriert. Neben einem Sockelbetrag und einer möglichen Beteiligung am Österreicher-Topf erhält jeder Verein, der sich entsprechend den Lizenzbestimmungen der höchsten Spielklasse lizenzieren lässt und nicht in diese aufsteigt einen Bonus von bis zu 250.000 Euro aus den Bundesliga-Fördertöpfen.
"Durch die optimal passenden Rahmenbedingungen wird die 2. Liga zu einer essentiellen Drehscheibe zwischen der Profiliga und den unteren Amateurligen", sagt Bundesliga-Vorstand Reinhard Herovits.
"In der 2. Liga werden Ambitionen zum Leben erweckt und Fußball-Träume gestartet", ist er überzeugt.
Die Zulassungsbestimmungen der 2. Liga ab 2018/19
Ab der Saison 2018/19 ist die Erfüllung der Zulassungsbestimmungen Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der 2. Liga. Die wichtigsten Eckpunkte für eine Teilnahme sind:
Sportlich: Jeder Klub unterhält mindestens acht Nachwuchsmannschaften in den Altersklassen unter 10 Jahren bis hin zu unter 21 Jahren. Bis zu vier dieser Nachwuchsmannschaften dürfen im Rahmen einer Spielgemeinschaft geführt werden.
Personell: Hinsichtlich der Administration muss jeder Klub über einen Manager sowie ein räumliches und personelles Klubsekretariat verfügen. Im sportlichen Bereich müssen für die Kampfmannschaft ein Cheftrainer (UEFA-Profi-Lizenz), ein Co-Trainer (UEFA-A-Lizenz), ein Nachwuchsleiter (UEFA-A-Lizenz) sowie ein qualifizierter Physiotherapeut vom Klub ernannt werden.
Finanziell: Sämtliche Klubs erstellen per 30. Juni einen geprüften und testierten Jahresabschluss, per 31. Dezember einen Zwischenabschluss und übermitteln zukunftsbezogene Informationen wie Budget und Liquiditätsplan an den bei der Bundesliga zuständigen Senat 5.
Stadionzulassung: Darüber hinaus muss jeder Klub ein für die gesamte Spielzeit uneingeschränkt zugelassenes Heimstadion nennen. Ab der Saison 2018/19 darf ein Stadion höchstens von zwei Klubs der beiden höchsten Spielklassen als Heim- oder Ausweichstadion genützt werden. In den aktuell gültigen Bestimmungen ist die Stadionnutzung auf höchstens zwei Klubs pro Spielklasse und im Falle eines Naturrasens auf insgesamt drei Klubs beschränkt.
Was die Stadionbestimmungen für die neue 2. Liga betrifft, wurde hier ein Mittelweg zwischen den aktuellen BL-Stadionbestimmungen der zweithöchsten Spielklasse und jenen der Regionalliga gefunden. Ein Fassungsvermögen von 1.000 Zuschauern ist vorgeschrieben, wobei künftig nur 500 Sitzplätze und 250 gedeckte Plätze vorgeschrieben sind. Für die Flutlichtanlage reichen in der neuen Liga 400 lux. Bisher waren in der Ersten Liga 800 lux vorgeschrieben.
Des Weiteren legt die Bundesliga Wert auf sichere Zugänge in den Gästesektor, um ein "käfigartiges" Gefühl bei Auswärtsfans zu verhindern. Bezüglich TV-produktionsrelevanter Infrastruktur wurden noch keine Anforderungen formuliert. Sollte es zu einer Zentralvermarktung kommen, werden etwaig notwendige Vorgaben auf Basis des entsprechenden TV-Vertrages geregelt.