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ÖEHV untersagt Kärntner Ligen

Wegen eines Streits um italienische Teams greift der Verband ein.

ÖEHV untersagt Kärntner Ligen Foto: © GEPA

Eine Anzeige des italienischen Eishockey-Verbandes FISG sorgt für Probleme in Kärnten.

Weil für die Teilnahme italienischer Teams am Kärntner Alps Hockey Cup Division 1 und 2 sowie der Kärntner Unterliga keine notwendige Zustimmung erteilt wurde, wird eine Klage bei der IIHF eingereicht. Aufgrund dessen untersagt der ÖEHV nun die Fortführung der betreffenden Bewerbe mit italienischer Beteiligung.

"Wir haben in den letzten Wochen und Monaten mehrfach versucht, den KEHV von der Fortführung der betreffenden Ligen mit Beteiligung der italienischen Vereine abzubringen. Nach Ausschluss der italienischen Vereine würde eine Genehmigung für die Ligen sofort erteilt werden. Auch mit der FISG waren wir bemüht, eine Einigung zu finden. Leider war beides nicht möglich. Der KEHV hat sich mehrfach unseren – und auch internationalen - Bestimmungen widersetzt und hat seine Ligen fortgeführt. Daher sehen wir uns als ersten Schritt leider dazu gezwungen, die Entsendung von offiziellen ÖEHV Schiedsrichtern für die betroffenen Ligen zu untersagen. Ligen, die vom KEHV organisiert werden, fallen unter die Schirmherrschaft des ÖEHV und somit unter die des IIHF. Solange sich der KEHV weiter unseren Vorgaben entzieht, erlischt für die teilnehmenden Vereine der Rechtsanspruch gegenüber dem ÖEHV sowie ihr Status als ordnungsgemäße Mitglieder im Österreichischen Eishockeyverband", erklärt Alexander Gruber, ÖEHV-Vizepräsident.

Vom KEHV, der gemäß der Aussendung schon im Juni über die Problematik informiert wurde, wurden die Verstöße damit argumentiert, dass es sich nicht mehr um offizielle Ligen des Kärntner Landesverbandes handeln würde.

"Mit dieser Umbenennung der Ligen unter dem Deckmantel des 'Hobbysports' wird versucht, internationale Bestimmungen zu umgehen. Eine vom KEHV organisierte Liga stellt für den ÖEHV, den FISG und die IIHF in jedem Fall eine offizielle Liga dar und kann sich nicht einfach durch interne Änderung der Bezeichnung geltenden Bestimmungen entziehen", so der ÖEHV.

Zur Klärung des Sachverhalts wurde am 29. November zwischen ÖEHV, KEHV und FISG ein Termin in Bled (Slowenien) vereinbart.

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