Hintergrund

Rechtsstreit gegen den Kurier: Der ÖEHV schießt sich ein Eigentor

Eine erste Entscheidung im Fall "ÖEHV gegen Kurier und Peter Karlik" ist gefallen. Mit dem - erwarteten - vernichtenden Urteil für Klaus Hartmann und Co.

Rechtsstreit gegen den Kurier: Der ÖEHV schießt sich ein Eigentor Foto: © GEPA

Die erste Runde ist vorbei: Das Handelsgericht Wien fällte eine Entscheidung im Rechtsstreit "ÖEHV gegen Kurier und Peter Karlik".

Diese fiel - wie erwartet - vernichtend für den Verband aus. LAOLA1-Experte Bernd Freimüller mit einer Aufarbeitung:

Worum ging's hier?

Der ÖEHV fühlte sich durch eine Story von Kurier-Journalist Peter Karlik vom 1. April 2025 ("Frostige Zukunft im Eishockey") auf den Schlips getreten.

Schon eine Woche später folgte die Klage wegen "teils unrichtiger und teils irreführend unvollständiger Tatsachenbehauptungen", die den "wirtschaftlichen Ruf des Klägers schwer beeinträchtigt" hätten.

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Vonseiten des ÖEHV wurde eine einstweilige Verfügung angestrebt, vier von sechs Präsidiumsmitgliedern unterfertigten die Klage. Präsident Klaus Hartmann als oberster Funktionär vertrat den ÖEHV gemeinsam mit Vize Nikolas Stockhammer vor Gericht.

Der erste Verhandlungstag am 10. Oktober 2025 endete mit einem bedingten Vergleich. Dieser wurde aber nie rechtskräftig, da sich beide Parteien u.a. nicht auf eine gemeinsame Verlautbarung einigen konnten.

So traf man sich an gleicher Stelle am 28. April 2026 wieder. Die Abweisung der einstweiligen Verfügung erfolgte mit 30. Oktober 2026. Das endgültige Urteil (durch dieselbe Richterin) steht noch aus, dürfte aber nur Formsache sein.

Die Streitpunkte des Artikels

Vor allem zwei Punkte stießen dem ÖEHV sauer auf:

  1. Eine negative Darstellung der wirtschaftlichen Lage

  2. die Darstellung, wie das jetzige Präsidium mit der seit Jahrzehnten bestehenden "Stiftung zur Förderung des österreichischen Eishockeyjugendsports" umgegangen war.

Der ÖEHV sah gerade diese beiden Punkte durch Karlik inkorrekt oder einseitig dargestellt.

Was vor Gericht geschah

Als Beobachter der beiden Verhandlungstage konnte man nur einen Gedanken haben: "Was um Gotteswillen machen wir hier?"

Richterin L. gab schon zu Beginn diese Denkweise wieder, als sie Hartmann wissen ließ, dass sich die großen Schockmomente beim Lesen dieses Artikels bei ihr nicht eingestellt hätten.

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Klaus Hartmann und der ÖEHV mussten vor Gericht eine deftige Niederlage einstecken.
Foto: ©GEPA

Vor allem am zweiten Verhandlungstag redete sie auf Hartmann wie auf ein krankes Ross ein und versuchte ihm klarzumachen, dass es nicht darauf ankäme, wie er diesen Artikel interpretierte, sondern der durchschnittliche Leser. Sie hätte aber genauso gut gegen eine Wand reden können.

Die Story war kritisch, aber in keiner Weise überbordernd, Hunderte von weit ärgeren Stories in anderen Sportmedien wurden über die Jahre von Funktionären sicher nicht erfreut, aber klaglos hingenommen. Was der ÖEHV mit seinem Gang vor Gericht auslöste?

Eine Reihe von weit kritischeren Nachfolgeartikeln im Kurier, die als Grundlage die durch die Klage offenzulegenden Finanzunterlagen als Basis hatten! Eigentore gibts zwar im Eishockey keine, Hartmann und seine Mitstreiter schafften dieses Kunststück trotzdem.

Hartmann schießt sich selbst ins Knie

Überhaupt gab der ÖEHV-Präsident vor Gericht eine bemitleidenswerte Rolle ab: Richterin L. gab ihm Raum für elendslange Monologe, stoppte seinen Rededrang eigentlich nie.

Das Problem dabei: Hartmann bestätigte dadurch erst die Richtigkeit vieler im Artikel aufgestellten Punkte. Dabei war schon die Story auf von ihm öffentlich gemachten Statements bei einer Pressekonferenz aufgebaut.

Hartmann gab auch seine Interpretation der Sportberichterstattung zum Besten - es könne doch nicht deren Aufgabe sein, als wirtschaftliche investigative Journalisten aufzutreten. Einem Journalisten wie Karlik mit fast 30-jähriger Berufserfahrung dessen Job zu erklären, hatte schon einiges an Chuzpe an sich.

Keine stille Post und ein Bier am Faaker See

Die Zeugen halfen Hartmann auch nicht weiter.

Peinlich, dass ein von ÖEHV-Seiten nominierter Wirtschaftsprüfer unentschuldigt fernblieb. Bei der Einvernahme von Ex-Vizepräsident Andreas Ösze gab es fast Parallelen zum Fall Roland Weißmann.

Die Klägerseite legte eine angeblich feindselige Nachricht vor, die Richterin bestand auf den gesamten Chatverlauf, wo sich das alles gleich ganz anders las (Ösze: "Wir können dann gerne am Faaker See auf ein Bier gehen, aber nicht über Eishockey reden"). Die Klägerseite verzichtete dann auch auf die Aufnahme dieses Chats.

Ein weiterer Höhepunkt dieser Dramedy: Stockhammer, der eigentlich ursprünglich auf den Vergleich hingearbeitet hatte, sah es als gute Idee an, Hartmann bei dessen Einvernahme einen Kassiber zuzustecken. Das brachte sogar das Blut der stets konzilianten Richterin kurzfristig in Wallung: "Wir spielen hier aber nicht stille Post."

Der Suada von Hartmann standen kurze und knappe Antworten von Karlik auf die Fragen von ÖEHV-Anwalt Heinz-Dietmar Schimanko gegenüber, die Richterin hatte keine großen Fragen an den Kurier-Journalisten.

Das Urteil

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Der geklagte Peter Karlik, hier im Hintergrund bei einem Interview mit Deutschlands NHL-Star Moritz Seider.
Foto: ©GEPA

Es fiel wie erwartet aus, Richterin L. sah keine der vom ÖEHV beanstandenen Äußerungen Karliks als ehrenbeleidigend, unwahr oder rufschädigend an.

Das Rechtsdeutsch heruntergebrochen: Die Interpretationen des Artikels durch den ÖEHV waren subjektiv, kein einziger der sieben (!) Unterpunkte wurde im Sinne des Klägers bewertet.

Das Ansuchen nach einer einstweiligen Verfügung wurde damit zurückgewiesen, das endgültige Urteil folgt noch.

Wie geht es weiter?

Hartmann gibt sich mit dem Rechtsspruch nicht zufrieden, schon am Freitag bezog er mittels einer Presseaussendung des ÖEHV Stellung:

"Der Zivilprozess über die Klage ist noch anhängig. Unseres Erachtens interpretiert das Handelsgericht Wien in diesem Beschluss diesen Artikel, der unrichtige und für den Verband sehr nachteilige Aussagen enthält, in verharmlosender Weise. Damit wollen wir uns nicht abfinden und werden daher die Möglichkeit nutzen, diese Entscheidung beim Oberlandesgericht Wien anzufechten."

Vielleicht melden sich in der Zwischenzeit auch einmal die Vereine oder Geldgeber des ÖEHV zu Wort und fragen nach, ob solche frivolen Streitigkeiten eh nicht mit Vereinsabgaben oder Sponsormitteln finanziert werden.

Denn mit nur ungefähr 3.000 Euro, die der ÖEHV jetzt bereits an die Beklagtenseite löhnen muss, wird es dann nicht mehr getan sein...

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