Hintergrund

"Doping"-Verfahren: Warum Zündel in Graz mittrainieren darf

Mitte September wurde ein Verfahren gegen den 25-Jährigen öffentlich, die 99ers entließen ihn daraufhin fristlos. Nun ist er als Trainingsgast zurück. Wie geht das?

"Doping"-Verfahren: Warum Zündel in Graz mittrainieren darf Foto: © GEPA

Kilian Zündel ist zurück bei den Graz99ers.

Der amtierende Meister der win2day ICE Hockey League hat den 25-jährigen Vorarlberger am Donnerstag als "Trainingsgast" wieder in den eigenen Reihen begrüßt.

Der Verteidiger wurde Mitte September fristlos entlassen, nachdem die Grazer von der Österreichischen Anti-Doping Rechtskommission darüber informiert wurden, dass Zündel gegen die Anti-Doping-Regularien der World Anti-Doping Agency (WADA) verstoßen haben soll.

Der Vorwurf

Konkret wurde ihm vorgeworfen, am 30. April dieses Jahres - und damit nach Beendigung der Liga-Finalserie - eine intravenöse Infusion von insgesamt mehr als 100 Milliliter innerhalb eines Zeitraums von 12 Stunden verabreicht bekommen zu haben.

Das ist gemäß der Anti-Doping Bestimmungen der WADA und deren "Prohibited List 2026" verboten. Im Zuge einer Longevity-Behandlung bekam Zündel eine größere Menge Vitamin C, die "nach einer kräfteraubenden Saison" der Regeneration dienen sollte.

Verzicht auf einvernehmliche Beilegung des Verfahrens

Die 99ers hatten angekündigt, dass Zündel die Rechtsmaßnahme akzeptiere und auf jedwede Rechtsmittel verzichte. Damit wäre eine Sperre von zwei Jahren einher gegangen.

Wenige Tage später verkündete der Vorarlberger selbst via Instagram, das sogenannte "Case Resolution Agreement" jedoch nicht unterzeichnet zu haben. Zündel hat somit auf eine einvernehmliche Beilegung des Verfahrens verzichtet.

Damit sind das Urteil und die Sperre nicht rechtskräftig. "Ich werde meinen Standpunkt im ordentlichen Verfahren vertreten und bin zuversichtlich, dass die Umstände dort vollständig gewürdigt werden", schrieb er.

Mehr als zwei Jahre Sperre möglich

Dadurch könnte das Strafmaß bei einem Schuldspruch allerdings auch höher als zwei Jahre ausfallen, bestätigt die NADA Austria auf Anfrage von LAOLA1. Genauso könnte der Sanktionsrahmen gesenkt werden, auch ein Freispruch ist freilich möglich.

Sollte der Vorwurf nachgewiesen werden, sind bei der Strafbewertung der Vorsatz und der Fahrlässigkeitsgrad entscheidend. "Mir ist natürlich völlig bewusst, dass ich einen Fehler gemacht habe", sagte Zündel im September.

Training bei 99ers rechtlich gedeckt

LAOLA1-Informationen zufolge soll am 10. Dezember die Anhörung im Fall Zündel stattfinden.

Zumindest bis dorthin darf der Dornbirner bei den 99ers mittrainieren und sich fit halten. Das ist rechtlich gedeckt, obwohl es ein laufendes Verfahren gibt.

Wurde, wie im Falle Zündels, seitens der ÖADR keine Suspendierung ausgesprochen, sei prinzipiell sowohl die Teilnahme an Trainings als auch an Wettbewerben zulässig, teilt die NADA Austria gegenüber LAOLA1 mit.

Aufgrund des "Fair-Play-Gedankens", sagt 99ers-Präsident Herbert Jerich der "Krone", "wird 'Zündi' allerdings kein Meisterschaftsspiel bestreiten, solange es kein endgültiges Urteil gibt."

Zündel gehöre zur "99ers-Familie", betont der Klub-Boss.

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