Feichtinger zieht EBEL 2 in Betracht
Christian Feichtinger, Geschäftsführer der Erste Bank EHL, zieht gegenüber der "Neuen Südtiroler Tageszeitung" die Gründung einer EBEL 2 in Betracht:
"Grundsätzlich ist eine EBEL 2 denkbar. Wir haben vereinbart, dass wir in den nächsten zwei Wochen vertiefende Gespräche zu diesem Thema führen werden."
Sogar ein Start in der kommenden Saison sei möglich. "Die INL Österreich könnte beispielsweise ein Ausgangspunkt für eine breit aufgestellte 2. Liga sein", legt Feichtinger Möglichkeiten dar.

Wie soll sich die EBEL verändern?
Sechs Bewerber
Ein Modus mit Auf- und Absteiger scheint denkbar. Feichtinger weiter: "In Österreich führt man zurzeit eine intensive Diskussion darüber, wie man den Nachwuchssport mit der Profiliga zusammenbringen kann."
Die Installierung einer zweiten EBEL-Liga sei jedoch nur eine Variante von mehreren. Aktuell bewerben sich gleich sechs Teams für eine Aufnahme in die aktuell zwölf Teams umfassende Liga. Neben Kapfenberg sind dies die beiden ungarischen Klubs MAC Budapest und Miskolc, den Südtiroler Vereinen Ritten und Pustertal sowie mit Jesenice einen für die Liga alten Bekannten aus Slowenien.
Von allen Aspiranten werden derzeit die Unterlagen geprüft.
Eine andere, freilich weniger revolutionäre Idee wäre eine Erweiterung auf beispielsweise 14 Mannschaften. Die Crux dabei: Das Leistungsgefälle innerhalb der länderübergreifenden Liga nicht entscheidend zu vergrößern.
Innsbruck - KAC am Freitag, 19:10 Uhr im LIVE-Stream bei LAOLA1.tv
Textquelle: © LAOLA1.at Zum Seitenanfang » COMMENT_COUNT Kommentare
Die Kommentare der User geben nicht notwendigerweise die Meinung der LAOLA1-Redaktion wieder. LAOLA1 behält sich vor, ohne Angabe von Gründen Kommentare zu löschen, insbesondere wenn diese straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen von LAOLA1 zuwiderlaufen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang insbesondere auf unsere Nutzungsbedingungen. Der User kann in solchen Fällen auch keinerlei Ansprüche geltend machen. Weiters behält sich die Sportradar Media Services GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.