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Doping: Mark. S droht lange Freiheitsstrafe

Der deutsche Arzt muss mit einer jahrelangen Gefängnisstrafe rechnen:

Doping: Mark. S droht lange Freiheitsstrafe

Der Sportarzt Mark S. wird voraussichtlich im Sommer 2020 vor dem Landgericht München II in Zusammenhang mit der "Operation Aderlass" angeklagt.

Es wird der größte Doping-Prozess in Bayern sein.

S. muss nach Angaben des zuständigen Oberstaatsanwalts Kai Gräber mit einer "mehrjährigen Freiheitsstrafe" rechnen.

Neben dem Sportmediziner sind vier weitere Helfer, die dem 40-Jährigen jahrelang beim Blutdoping von Leistungssportlern zur Seite gestanden haben sollen, angeklagt.

Angeklagte sollen bis zu 30.000 Euro erhalten haben

Den Beschuldigten wird in der vor einer Woche erhobenen Anklage zur Last gelegt, unerlaubtes Blut-Doping gegen Zahlung von 4.000 bis 30.000 Euro pro Saison an 23 Sportlern aus acht Ländern vorgenommen zu haben, darunter acht Österreicher und vier Deutsche. Die weiteren in dem Doping-Skandal verwickelten Athleten kommen aus Estland (drei), Slowenien, Italien und Kroatien (jeweils zwei) sowie der Schweiz und Kasachstan (je einer).

Die Staatsanwaltschaft sieht darin "gewerbsmäßiges und teilweise bandenmäßiges" Vorgehen, was den Strafrahmen nach oben erweitert. Das deutsche Strafrecht sieht für einen Fall von Doping eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor. Liegen mehrere Taten vor, kann das Gericht den Täter bis zu 15 Jahre ins Gefängnis schicken.

In Summe werde im Ermittlungskomplex "Aderlass" gegen 50 Personen ermittelt, so der Münchener Oberstaatsanwalt. Dass keine deutschen Sportler angeklagt sind, begründete Gräber damit, dass Blutdoping bei ihnen vor dem 18. Dezember 2015 vorgenommen wurde. Erst nach diesem Termin ist Blutdoping in Deutschland strafbar. In Norwegen, Finnland und Schweden ist Blutdoping dagegen laut Gesetz nach wie vor nicht illegal.

Mark S. schweigt

Der Hauptangeklagte und ein Mittäter sitzen seit Anfang dieses Jahres in Untersuchungshaft, gegen weitere drei Angeklagte wurde die Untersuchungshaft im Juni außer Vollzug gesetzt. Zunächst habe Mark S. durchaus umfangreiche Angaben gemacht, sei später aber in Schweigen verfallen, berichtete Oberstaatsanwalt Gräber.

Die Staatsanwaltschaft München I, die bayernweit die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Doping ist, geht in ihrer 145-seitigen Anklage vom 13. Dezember 2019 davon aus, eine Vielzahl von Doping-Fällen beweisen zu können. Die meisten davon betreffen Radrennfahrer und Wintersportler wie Langläufer, bei denen Ausdauer gefragt ist.

Dürr löste Ermittlungen aus

Ausgelöst hatte die Ermittlungen der österreichische Skilangläufer Johannes Dürr, der im Jänner dieses Jahres in der ARD-Fernsehsendung "Die Gier nach Gold - Der Weg in die Dopingfalle" die Ermittlungen in Gang gebracht hatte. Daraufhin habe der Doping-Arzt zwar Dürrs Blutbeutel verschwinden lassen, dennoch für 2019 weitere Doping-Maßnahmen für die Tour de France geplant, berichtete Oberstaatsanwalt Gräber.

Ende Februar 2019 hatten die Ermittler unter Federführung der Staatsanwaltschaften München I und Innsbruck im Zuge der "Operation Aderlass" an verschiedenen Orten zugegriffen.

Stets sei der Doping-Einsatz vor einer Saison minutiös geplant worden, um an den Wettkampforten zeitnah die erforderlichen Maßnahmen durchführen zu können, berichtete Gräber. Abgerechnet worden sei pro Saison. Gräber beziffert die Bruttoeinnahmen des Arztes aus den aktenkundigen Fällen auf rund eine Viertelmillion Euro.

In einem Fall soll einer Sportlerin ein angeblich neuartiges Präparat in Form von trockenen Plättchen verabreicht worden sein. Die Dose habe weder Aufschrift noch Beipackzettel enthalten, und das Präparat sei weder zugelassen noch getestet gewesen. Es stamme vermutlich aus Kroatien. Eine "dauerhafte" Schädigung der Gesundheit der Sportlerin habe das Präparat offensichtlich nicht bewirkt.

Was ist Blutdoping?

Blutdoping ist eine Methode zur künstlichen Erhöhung der Hämoglobinkonzentration im Blut eines Sportlers durch Transfusion von Blutkonserven, die eine erhöhte Konzentrationen von roten Blutkörperchen (Erythrozyten) enthalten.

Die höhere Hämoglobinkonzentration verbessert Sauerstoffaufnahme und -transport und verleiht dem Sportler eine höhere Ausdauerleistung. Die Leistungssteigerung halte sich jedoch in Grenzen. Man könne damit einem Spitzensportler zwar den letzten Kick für den Erfolg geben, ein "Totalumbau" eines mäßigen Sportlers sei damit aber nicht möglich, so der Anklagevertreter.

Gräber sprach sich für die Einführung einer gesetzlichen Kronzeugenregelung bei der strafrechtlichen Verfolgung von Doping im Sport aus, um die "Mauer des Schweigens" zu durchbrechen. Sportler, die sich als Kronzeugen zur Verfügung stellen, sollten aber nicht nur in strafrechtlicher, sondern auch in sportlicher Hinsicht von Strafe freigestellt werden, wenn das Instrument greifen solle.

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