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Seisenbacher-Antrag erneut zurückgewiesen

Die Causa um die Abschiebung des Olympiasiegers geht in die nächste Runde.

Seisenbacher-Antrag erneut zurückgewiesen Foto: © GEPA

Zum bereits zweiten Mal wird ein Rechtsmittel Peter Seisenbachers gegen seine Ausweisung aus der Ukraine zurückgewiesen.

Das Gericht des Kiewer Shevchenkivskyi-Bezirks hat, wie zuvor schon das Verwaltungsgericht von Kiew, den Antrag Seisenbachers aus formellen Gründen abgelehnt.

Mit den Rechtsmitteln will Seisenbacher gegen die Ausreiseaufforderung der Migrationsbehörde vorgehen.

Das Gericht sieht sich als unzuständig, da die Ausreiseaufforderung von Beamten im Pechersk-Bezirk ergangen sei.

Taktik des Seisenbacher-Anwalts?

Seisenbachers ukrainischer Anwalt Sergej Koschelnik wollte am Freitag nicht sagen, ob es sich beim fehlgeleiteten Antrag um einen formalen Fehler seinerseits oder eine Strategie mit unklarem Hintergrund gehandelt habe.

Auch eine Interviewanfrage der APA bei Koschelnik blieb Anfang der Woche unbeantwortet. Der Anwalt gab sich äußerst wortkarg und wollte auf explizite Nachfrage nicht einmal erklären, ob er die Anfrage an seinen Klienten übermittelt habe.

Der Antrag, der im Oktober zunächst beim Verwaltungsgericht von Kiev eingereicht, aus formalen Gründen zurückgewiesen und im November erneut beim Gericht des Shevchenkivskyi-Bezirk eingereicht und erneut zurückgewiesen wurde, hatte sich gegen eine Entscheidung der Migrationsbehörde in Kiew-Pechersk gerichtet, die Seisenbacher wegen Verstößen gegen das ukrainische Fremdenrecht zum Verlassen des Landes bis zum 12. Oktober aufgefordert hatte.

Eine von Österreich begehrte Auslieferung des Ex-Judokas, für den die Unschuldsvermutung gilt, war zuvor vom Justizministerium in Kiev abgelehnt worden. Die dem Ex-Judoka vorgeworfenen Sexualdelikte mit Unmündigen sind nach ukrainischem Recht verjährt.

Abschiebung möglich

Über einen möglichen dritten Versuch Seisenbachers beim Pechersk-Bezirksgericht liegen am Freitag keinen Angaben vor. Auch die Migrationsbehörde hat laut dem ukrainischen Gerichtsregister bisher keine weiteren Anträge in Bezug auf den Österreicher gestellt.

Nach Ablauf jener Frist, die ihm die Migrationsbehörde zur Ausreise gegeben hatte, wäre etwa ein Antrag auf Zwangsdeportation möglich. Nach Entwertung seiner Reisepässe verfügt Seisenbacher derzeit über keine gültigen Reisedokumente und könnte nur in Absprache mit österreichischen Behörden nach Österreich ausreisen, wo auf ihn ein Prozess am Landesgericht Wien wartet.

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