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Seisenbacher könnte zur Ausreise gezwungen werden

Peter Seisenbacher verstößt laut Migrationsbehörde gegen das Fremdenrecht.

Seisenbacher könnte zur Ausreise gezwungen werden Foto: © GEPA

Nachdem Peter Seisenbacher in Kiew im September enthaftet wurde, da ihm in Wien vorgeworfene Sexualdelikte nach dortigem Recht wahrscheinlich verjährt sind, droht ihm nun Ungemach von der ukrainischen Migrationsbehörde DMSU. Der österreichische Ex-Sportler halte sich bereits länger als erlaubt in der Ukraine auf.

Da Seisenbacher in der Ukraine weder um Asyl, noch um einen Aufenthaltstitel ansuchte, kann er sich in einem Zeitraum von 180 Tagen nur maximal 90 Tage lang in der Ukraine aufhalten.

"Ausgehend vom Datum seiner Ankunft in der Ukraine hat P. Seisenbacher zum heutigen Tag die vorgesehenen Fristen überzogen", lautet eine Erklärung der Behörden. Sobald sein Aufenthaltsort in der Ukraine festgestellt werde, würden in Bezug auf ihn Maßnahmen im Rahmen der geltenden Gesetze ergriffen, erklärte der Behördenleiter. Nach Medienberichten soll sich Seisenbacher seit dem vergangenen Dezember in der Ukraine aufhalten.

Auslieferungsüberprüfung läuft weiter

Laut Artikel 26 des ukrainischen Fremdenrechts können Ausländer und Staatenlose, die gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen, zur Ausreise gezwungen werden. Die zuständige Behörde legt dabei in ihrem diesbezüglichen Bescheid eine Frist von maximal 30 Tagen fest, während der die betreffende Person die Ukraine verlassen muss. Rechtsmittel gegen den Ausweisungsbescheid sind möglich.

Parallel zu möglichen fremdenrechtlichen Problemen läuft die Auslieferungsüberprüfung des ukrainischen Justizministeriums in Bezug auf Seisenbacher weiter. Dieses habe sich am 14. und 18. September an das österreichische Justizministerium gewandt und um noch detailliertere Informationen ersucht, um die Schwere jener Verbrechen zu qualifizieren, die Seisenbacher vorgeworfen werden.

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