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Einspruch: Seisenbacher wehrt sich gegen Ausreise

Causa Seisenbacher: Ex-Sportler legte Rechtsmittel ein:

Einspruch: Seisenbacher wehrt sich gegen Ausreise Foto: © GEPA

Nächstes Kapitel in der Causa Seisenbacher: Der österreichische Ex-Judoka hat am Donnerstag Rechtsmittel gegen einen Bescheid der ukrainischen Migrationsbehörde (DMS) eingelegt.

Diese hatte ihn zuvor wegen Verstößen gegen das ukrainische Fremdenrecht zum Verlassen des Landes bis zum 12. Oktober aufgefordert. Dies folgt aus Informationen, die in der ukrainischen Gerichtsdatenbank veröffentlicht wurden.

In seinem Antrag fordert Seisenbacher vom Gericht, die Entscheidung der Migrationsbehörde in Kiew-Petschersk als rechtswidrig aufzuheben und den verantwortlichen Beamten zu konkreten Handlungen zu verpflichten.

Die Behörde hatte Seisenbacher am 6. Oktober eine Frist von fünf Tagen zum Verlassen des Landes gegeben. Die von Österreich geforderte Auslieferung des Ex-Judokas war zuvor wegen ukrainischer Verjährung der ihm vorgeworfenen Sexualdelikte mit Minderjährigen abgelehnt worden.

Bisher noch kein Verhandlungstermin

Weitere Details zum Antrag Seisenbachers waren zunächst nicht bekannt. Das Verwaltungsgericht von Kiew hat bisher auch keinen Verhandlungstermin festgesetzt. Laut Gerichtsdatenbank hat die Migrationsbehörde selbst bisher keinen gerichtlichen Antrag auf Zwangsdeportation des Österreichers eingebracht.

Auch zur hypothetischen Möglichkeit des Ex-Sportlers, in der Ukraine etwa wegen politisch motivierter Strafverfolgung in Österreich einen Asylantrag zu stellen, lagen keine Angaben vor.

Reisepass annulliert

Nachdem das ukrainische Justizministerium laut APA-Informationen der österreichischen Botschaft in Kiew zwei österreichische Reisepässe Seisenbachers übergeben hatte und die Botschaft diese annullierte, verfügt der Ex-Sportler derzeit über keine gültigen Reisedokumente.

Seisenbacher, für den die Unschuldsvermutung gilt, kann daher derzeit lediglich nach Absprache mit österreichischen Behörden die Ukraine in Richtung Österreich verlassen, wo auf ihn ein Prozess am Landesgericht Wien warten würde.

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